Kreisvertrauensapotheker erfüllen wichtige Aufgabe |
Melanie Höhn |
10.02.2025 12:44 Uhr |
Die KVA wirken einerseits als Vertretung der Kammer bei lokalen Behörden und Verwaltungen, andererseits beraten sie die Kammer in Angelegenheiten, die vor Ort wichtig sind. / © IMAGO/peopleimages.com
In Nordrhein wurden in den vergangenen Monaten 59 Kreisvertrauensapotheker und -apothekerinnen (KVA) neu gewählt oder bestätigt. Diese erfüllen eine wichtige Aufgabe, erklärte Stefan Derix, Hauptgeschäftsführer der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR): »Sie sind das Bindeglied zwischen uns als Kammer-Geschäftsstelle und den Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Sie sind die ersten Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen.«
Mindestens einmal jährlich berufen diese demokratisch gewählten Vertrauenspersonen die Kreisstellenversammlungen ein, bei denen örtliche Belange und berufspolitische Themen diskutiert werden. Auch »Stammtische« seien vielerorts üblich, um den kollegialen Austausch und die Vernetzung zu verbessern. Die Selbstverwaltung des freien Heilberufs finde so ganz praktisch und pragmatisch vor Ort statt. Die KVA wirken einerseits als Vertretung der Kammer bei lokalen Behörden und Verwaltungen, andererseits beraten sie die Kammer in Angelegenheiten, die vor Ort wichtig sind. Bei Konflikten zwischen Kammerangehörigen wirken sie als Schlichter an geeigneten Lösungen mit.
»Unsere KVA bringen sich ein, wenn beispielsweise vor Ort über den Notdienst diskutiert wird oder eine Kommune die Entsorgung von Altarzneimitteln entscheidet«, so Derix. Vielfach engagierten sich KVA auch in der Öffentlichkeitsarbeit – einige der ehrenamtlich tätigen Pressesprecherinnen und Pressesprecher von Kammer und Verband seien zugleich auch KVA. Bei Geburtstagen, Jubiläen oder Trauerfällen im Kollegenkreis vor Ort würden KVA ebenfalls eine wichtige Aufgabe übernehmen.
Die Wahlen in den 24 Kreisstellen der Apothekerkammer Nordrhein wurden in den vergangenen Monaten von Vertreterinnen und Vertretern aus Präsidium, Vorstand oder der Kammer-Geschäftsstelle begleitet.
Neben einer gültigen Approbation müssen Kreisvertrauensapotheker über eine gewisse Berufserfahrung verfügen und sich mit den Themen des Apothekenalltags auskennen. Außerdem hilft eine gute Vernetzung innerhalb der Apothekengemeinschaft, da die Aufgabe auf Vertrauen basiert. Die Wahl erfolgt durch die Apothekerinnen und Apotheker in der jeweiligen Region im Rahmen von Kreisversammlungen, meistens alle vier bis fünf Jahre. Die Apothekerkammern legen die Termine zur Wahl und die Modalitäten fest.