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Verhütungsmittel

Kreis gewährt Zuschüsse für Einkommensschwache 

Einkommensschwache Menschen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg können von April 2019 an Zuschüsse für den Kauf von Verhütungsmitteln beantragen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde mit der Beratungsstelle Pro Familia unterzeichnet, berichtet der Kreis am heutigen Dienstag.
dpa
05.03.2019  14:58 Uhr

Im Herbst war das Ansinnen bereits vom Kreistag beschlossen worden. Das Ziel lautet: Verhütung dürfe nicht an mangelndem Geld scheitern. Das führe sonst zu ungewollten Schwangerschaften und unnötigen Abtreibungen. Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Hartz IV), von Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII) sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten auf Antrag finanzielle Unterstützung beim Kauf von Verhütungsmitteln, wie der Kreis auflistete.  Für dieses Jahr stehen 10.000 Euro zur Verfügung. 

Erstattungsfähig seien ausschließlich vom Arzt verordnete Verhütungsmittel wie Pille, Kupfer- oder Hormonspirale, Hormonimplantate, Dreimonatsspritze, Diaphragma oder Verhütungspflaster.

Nicht übernommen werden Kosten für Kondome. Die Verwaltung des Fonds übernimmt Pro Familia. Der Fonds sei eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch bestehe, betonte der Kreis. Zuschüsse für Verhütungsmittel leistet zum Beispiel auch der benachbarte Vogelsbergkreis. Seit dem Jahr 2010 gewährt auch die Stadt Oldenburg in Niedersachsen entsprechende Unterstützung. Die Grünen forderten bereits im Jahr 2018 im Bundestag, Empfängern staatlicher Leistungen wie Hartz-IV kostenlosen Zugang zu ärztlich verordneten Verhütungsmitteln und Kondomen zu verschaffen.

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