Krankenkassen wollen gegen Bund klagen |
Wer bezahlt die Behandlungskosten der Bürgergeldempfänger? Die Kassen leiten rechtliche Schritte gegen den Bund ein. / © Imago/Fotostand
Heute hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverband (GKV-SV) beschlossen, dass der Verband im Auftrag und im Namen der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Ziel klagen wird, die systematische Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden zu beenden, wie aus einer Mitteilung des GKV-SV hervorgeht.
Die Kassen kritisieren seit längerem, dass sie für die Versorgung grundsätzlich gesetzlich versicherter Bürgergeldbezieher zu wenig Geld vom Bund bekommen. Nach einem Gutachten beträgt diese Unterfinanzierung rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Aus Sicht der Kassen wird die Solidargemeinschaft der Versicherten so mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe belastet.
Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, schätzt die Folgen der Belastungen der Arbeitnehmende und Arbeitgebenden wie folgt ein: »Höhere Arbeitskosten für die Unternehmen und weniger Netto vom Brutto für die Beschäftigten. Dieses Vorgehen der Bundesregierung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer«. Wagenmann äußert den Wunsch: »Wir wollen Fairplay anstatt Foulspiel« und weist auf die soziale Ungerechtigkeit hin.
»Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen. Für unsere 75 Millionen Versicherten«, sagt Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter. Für eine qualitativ hochwertige Versorgung fordert er zusätzlich mehr Möglichkeiten der Selbstverwaltung.
Die Techniker Krankenkasse (TK) steht hinter der Klage und kritisiert den Bund: »Aber dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn eine staatliche Aufgabe aus Beitragsgeldern bezahlt wird, werden Personen mit niedrigem Einkommen überproportional stark belastet und Privatversicherte gar nicht beteiligt«, so Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK.
»Wenn sich die Politik nicht an Regeln hält und seit Jahren Gelder verweigert, die der Versichertengemeinschaft zustehen, gibt es zur Klage keine Alternative. Das hat der Verwaltungsrat des GKV-SV mit seinem Beschluss, im Namen der Kassen vor Gericht zu ziehen, jetzt deutlich gemacht«, äußerte sich die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.