Das EU-Parlament in Straßburg. / © Adobe Stock/U. J. Alexander
Am 20. Januar hat das EU-Parlament seine Position zum Verordnungsvorschlag über kritische Arzneimittel (Critical Medicines Act, CMA) verabschiedet. Damit ist der Gesetzgebungsprozess einen wichtigen Schritt weiter vorangekommen. Jetzt soll die endgültige Fassung des Gesetzes in Trilog-Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat erarbeitet werden. Das Gesetz soll die europäische Arzneimittelproduktion stärken und die Versorgung mit kritischen Medikamenten langfristig sicherstellen.
Die Verbände der deutschen Pharmaindustrie haben positiv auf den Beschluss des EU-Parlaments reagiert. Sie begrüßen vor allem die vorgesehene Abkehr vom Preisfokus. »Das Europäische Parlament erkennt an, dass Versorgungssicherheit nicht zum Nulltarif zu haben ist«, erklärte beispielsweise Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. »Die klare Betonung von Vergabekriterien jenseits des reinen Preises ist ein entscheidender Schritt, um Investitionen in europäische Produktionskapazitäten und robuste Lieferketten tatsächlich wirksam zu machen.«
Doch bei den Krankenkassen sorgen genau diese Punkte für Unmut. In einer Stellungnahme erklärt die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung (DSV), dass Versorgungssicherheit für die Krankenkassen auch bedeute, dass Arzneimittel bezahlbar bleiben und dass das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem stabil bleibt. Neue europäische Vorgaben müssten daher klar, praxistauglich und finanzierbar sein.
»In Deutschland schließen die Krankenkassen als Kostenträger mit pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge ab. Diese Verträge sind ein zentrales Instrument, um die Arzneimittelversorgung wirtschaftlich zu gestalten. Eingriffe durch neue Vergaberegeln würden daher unmittelbar etablierte Verfahren berühren und deren Ausgestaltung maßgeblich beeinflussen«, heißt es in der Stellungnahme der Kassen.
Die DSV hat daher drei Punkte erarbeitet, die bei den kommenden Trilog-Verhandlungen berücksichtigt werden sollen: