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Urteil

Krankenkasse darf nicht mit Fernbehandlung werben

«Bleib einfach im Bett, wenn Du zum Arzt gehst» - mit diesem Slogan darf eine Krankenkasse nicht mehr werben. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden.
PZ/dpa
10.07.2020  11:04 Uhr

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Kasse verklagt, weil sie in dem Spruch unzulässige Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung sieht. Die ist laut Paragraf 9 des Heilmittelwerbegesetz (HWG) nämlich nicht erlaubt. So sah das auch das OLG und bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichtes München I aus dem vergangenen Jahr.

«Vorbei ist die Zeit in der du dich mit Schnupfen zum Arzt schleppen musstest. Ab jetzt erhältst du Diagnosen und Krankschreiben direkt über dein Smartphone. Ohne zusätzliche Kosten», hieß es in der Werbung weiter, die nun obergerichtlich als unlauter eingestuft wurde. Die Krankenkasse, die gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, hatte sich im Berufungsverfahren auf die neue Fassung des Paragrafen gestützt, der seit dem 19. Dezember 2019 einen Satz 2 umfasst. Darin heißt es: «Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.» Das OLG entschied dennoch gegen die Krankenkasse und zugunsten der Wettbewerbszentrale.

Werbung für Fernbehandlung – was erlaubt ist bleibt unklar

Die Wettbewerbszentrale teilt mit, dass derartige, zum Teil hilfreiche Modelle von Arzt-Patienten-Kontakten jedoch besonderen rechtlichen Regelungen unterliegen. Unklar bleibe jedoch, in welchem Umfang Fernbehandlungen und die Werbung dafür erlaubt sind. Hier will die Wettbewerbszentrale durch gerichtliche Klärung für mehr Rechtssicherheit sorgen. Denn § 9 Heilmittelwerbegesetz verbiete grundsätzlich die Werbung für Fernbehandlungen.

Im konkreten Fall hatte die Krankenkasse dafür geworben, dass in Deutschland lebende Versicherte via App über ihr Smartphone von Ärzten, die im Ausland sitzen, Diagnosen, Therapieempfehlungen und Krankschreiben erlangen.

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