Krankenhauspharmazie stärken |
Christina Hohmann-Jeddi |
17.09.2025 12:30 Uhr |
Die Delegierten des Deutschen Apothekertags 2025 stärkten mit zwei Anträgen zur Krankenhauspharmazie deren Position. / © PZ/Alois Müller
Krankenhausapotheken leisten wichtige Arbeit für die Sicherheit der Arzneimitteltherapie. Das solle bei der geplanten Krankenhausreform sichtbarer werden, fand die Landesapothekerkammer Brandenburg, die beim Deutschen Apothekertag einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte. In diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, »Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken als Strukturmerkmale in die Leistungsgruppen der Krankenhäuser aufzunehmen, um die Qualität und Effizienz in der Behandlung von Krankenhauspatienten sowie die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu erhalten beziehungsweise zu verbessern«.
Zum Hintergrund: Bei der geplanten Krankenhausreform bilden sogenannte Leistungsgruppen das Kernstück. Krankenhäuser sollen in Zukunft nach 65 definierten Leistungsgruppen eingeteilt werden. Jede Gruppe hat verbindliche Qualitätsstandards. Nur wenn ein Krankenhaus diese erfüllt, darf es die Leistungsgruppe anbieten und bekommt dafür eine feste Vergütung. Apotheken kommen in den Leistungsgruppen derzeit nicht vor. Während in ersten Entwürfen zur Reform die Krankenhausapotheken beispielsweise bei Leistungsgruppe 3 »Infektiologie« noch enthalten waren, wurden sie in späteren Entwürfen gestrichen.
»In der Krankenhausreform, wie sie jetzt diskutiert wird, findet die Pharmazie nicht statt«, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), Dr. Jochen Schnurrer von der Universitätsmedizin Essen, zur Begründung des Antrags. Das solle sich ändern, denn die Versorgung der Patienten im Krankenhaus sei »ein Zusammenspiel von ärztlichen und pharmazeutischen Tätigkeiten«. Der Antrag wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Der zweite Antrag zielte auf die verpflichtende Einbindung der Krankenhausapothekerinnen und -apotheker in interprofessionelle Teams ab. Bislang bestehe in Deutschland ein Flickenteppich aus landesspezifischen Regelungen. Der Gesetzgeber solle eine bundeseinheitliche Regelung in der Krankenhausgesetzgebung schaffen, dass die stationäre Arzneimitteltherapie durch interprofessionelle Behandlungsteams unter Einbeziehungen von Apothekern zu erfolgen hat und die Verabreichung von Arzneimitteln federführend in den Händen der versorgenden Apotheke liegt. Dies soll zur AMTS beitragen, das Pflegepersonal entlasten und die Effizienz in der Arzneimittelversorgung steigern. Auch dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.