Kostenvoranschlag digital über Vertragsportal |
Alexander Müller |
23.01.2024 17:00 Uhr |
Elektronische Kostenvoranschläge sollen die Apotheken künftig über ihr eigenes Online-Vertragsportal (OVP) an die Krankenkassen übermitteln. können. / Foto: picture alliance / Westend61
Seit Februar 2023 ist der EKV bei der Abgabe von Hilfsmitteln für Apotheken verpflichtend. Die Apotheken schicken die erforderlichen Unterlagen an den Kostenträger, auch die Entscheidung wird dem Leistungserbringer digital zugestellt. Doch aus den Apotheken werden regelmäßig Probleme gemeldet, sowohl mit den Dienstleistern als auch Kostenträgern.
Der DAV will das Thema daher selbst in die Hand nehmen und zusammen mit der NGDA eine eigene EKV-Lösung erarbeiten, für die einzelne Apotheke und soweit vorhanden die Clearingstellen der Verbände. Die OVP-Schnittstelle soll dabei in die Apothekensoftware einbezogen werden.
Die Umsetzung der verbandseigenen Lösung ist in vier Ausbaustufen geplant. In der ersten Stufe sieht das Angebot der NGDA vor, dass alle notwendigen Datenfelder für die Bearbeitung des EKV im OVP ergänzt werden. Die Anbindung des ersten KV-Schnittstellen-Anbieters wird umgesetzt, auch eine Reportingfunktion soll aufgenommen werden. Dafür werden Gesamtkosten von 197.000 Euro veranschlagt, der monatliche Betrieb schlägt mit 30 Cent pro Apotheke zu Buche. Die Kosten werden entsprechend der Anzahl der Betriebsstätten auf die Landesapothekerverbände (LAV) umgelegt.
In der zweiten Umsetzungsstufe soll die direkte Anbindung von Krankenkassen grundsätzlich ermöglicht werden. Zudem soll eine Logik zur Nutzung des kostengünstigsten Dienstleisters implementiert werden. Dafür werden insgesamt einmalig 100.000 Euro fällig und die Betriebskosten steigen auf monatlich 50 Cent pro Apotheke. Die Einmalkosten belaufen sich – je nach Zahl der Apotheken – auf etwas mehr als 17 Euro pro Apotheke.
Für Mitte des kommenden Jahres ist dann im dritten Schritt die Veröffentlichung der OVP-Schnittstelle 2.0 geplant. Damit soll unter anderem das Ausweisen der Genehmigung direkt in der Warenwirtschaft ermöglicht werden.
Eine Umsetzung der Stufe 1 ist bis Sommer 2024 vorgesehen. Direkt im Anschluss soll dann mit der Umsetzung der Stufe 2 begonnen werden. Zunächst sollen dabei die bereits am Markt existierenden Schnittstellen verwendet werden. Die DAV-Mitgliederversammlung musste daher gestern ebenfalls entscheiden, mit welcher Schnittstellen-Programmierung die NGDA als erstes beauftragt werden soll.