Kontraindiziert bei schwerer Nieren- oder Blutdruck-Erkrankung |
Pseudoephedrin wird allein oder in Kombination zur kurzfristigen symptomatischen Linderung einer Schleimhautschwellung von Nase und Nebenhöhlen eingesetzt; vor allem bei Schnupfen, Sinusitis oder Allergien. / Foto: Getty Images/Hailshadow/Bojan Vujicic
Bereits am 1. Dezember kam der Pharmakovigilanz-Ausschuss (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur zu dem Schluss, die Anwendung Pseudoephedrin-haltiger Präparate könne das Risiko für ein posteriores reversibles Enzephalopathie-Syndrom (PRES) und ein reversibles zerebrales Vasokonstriktions-Syndrom (RCVS) erhöhen. Daher empfahl der Ausschuss, die Liste der Kontraindikationen um diejenigen Patienten zu erweitern, die ohnehin durch ihre Erkrankung ein erhöhtes Risiko für PRES oder RCVS haben.
Diese Empfehlung wurde nun EU-weit umgesetzt. Am heutigen Donnerstag macht ein Rote-Hand-Brief die Heilberufler in Deutschland darauf aufmerksam. Nicht mehr angewendet werden dürfen entsprechende Erkältungs- und Allergiepräparate von Patienten mit schwerem oder unkontrolliertem Bluthochdruck, chronischer Nierenerkrankung oder Niereninsuffizienz. Schwere Hypertonie stand bereits unter den Gegenanzeigen (neben einigen anderen kardiovaskulären und anderen Erkrankungen).
Anzeichen eines PRES oder RCVS sind unter anderem plötzliche, starke Kopfschmerzen oder Donnerschlag-Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Verwirrtheit, Krampfanfälle und/oder Sehstörungen. Die Patienten sollen darauf hingewiesen werden, dass sie bei solchen Symptomen die Anwendung dieser Arzneimittel sofort beenden und sich in ärztliche Behandlung begeben sollen.
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bittet die Apothekenteams, Patienten angemessen zu informieren und etwaige (Verdachts)Fälle von Nebenwirkungen von Pseudoephedrin-haltigen Mitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. Die Liste der möglichen Nebenwirkungen umfasst bereits auch andere kardiovaskuläre und zerebrovaskuläre Ereignisse.