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AMK-Umfrage

Konkrete Dosierangabe auf Rezept verbessert AMTS

Seit November 2020 ist die Angabe der Dosierung auf dem Rezept Pflicht. Die AMK hat Apotheken befragt, ob sich dadurch die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessert hat.
AutorKontaktPZ
Datum 26.04.2024  11:00 Uhr

»Die Angabe der Dosierung auf Rezept war eine langjährige Forderung der Apothekerschaft, um zum Beispiel Wissensdefizite der Patientinnen und Patienten zu ihrer Medikation zu reduzieren«, sagt Professor Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK). Ende 2020 war es soweit: Seitdem müssen die Ärzte eine eindeutige Dosierung auf dem Rezept angeben, zum Beispiel >>1-0-1<<. Es gibt allerdings Ausnahmen, die durchaus zur Regel wurden: Die berüchtigten Dj-Angaben. 

Wo die meisten an Disk-Jockeys denken, heißt es bei Arzneimittel-Verordnungen: »Dosierungsanweisung vorhanden: ja«. Dann muss ein Medikationsplan mit der entsprechenden Dosierangabe vorliegen. Doch fragen die Apotheken bei den Patienten nach, ist dies im Schnitt bei jedem zweiten nicht der Fall. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der AMK unter 318 Referenzapotheken. »Apothekerinnen und Apotheker müssen dann notwendigerweise intensiv zur Medikation beraten, um die AMTS nicht zu gefährden«, kritisiert die ABDA in einer begleitenden Pressemitteilung zur Veröffentlichung der Umfrageergebnisse in der aktuellen PZ-Printausgabe.

Die nicht mehr ganz so neue Regelung zeigt aber durchaus Wirkung, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Rund 44 Prozent der befragten Apotheken bestätigten, dass sich durch die Dosierungsangabe auf den Rezepten die AMTS (sehr) verbessert habe. So gelinge die Kontrolle der erforderlichen Packungsgröße oder die Prüfung auf Teilbarkeit der Arzneiform. »Entscheidende Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Dosierungsangaben korrekt und aktuell sind«, betont die ABDA.

Rund 78 Prozent gaben zudem an, dass durch diese Dosierungsangabe (potenzielle) Medikationsfehler erkannt werden konnten, wie Über- oder Unterdosierungen oder ein falscher Einnahmezeitpunkt. »Apothekerinnen und Apotheker prüfen den Vermerk einer Dosierungsangabe auf Rezept sorgfältig und erkennen hierdurch Risiken, denen dann in Rücksprache mit den Verordnerinnen und Verordnern beziehungsweise den Patientinnen und Patienten begegnet werden kann«, so Schulz.

Sein Resümee: »Erstmals konnten wir mittels Umfrage unter Apotheken belegen, dass eine konkrete Dosierungsangabe auf Rezept die AMTS verbessern kann. Die Angabe >>Dj<< leistet wohl keinen vergleichbaren Beitrag.«

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