Konflikte bei Zeiterfassung vermeiden |
Viele Apotheken arbeiten mit elektronischen Zeiterfassungssystemen. / © Imago/Frank Sorge
Seit das Bundesarbeitsgericht 2022 die Pflicht von Arbeitgebern bestätigt hat, objektive Zeiterfassungssysteme einzuführen, arbeiten Apotheken verstärkt mit solchen elektronischen Systemen. Das soll mehr Transparenz bringen, hat aber auch Konfliktpotenzial, etwa wenn Stunden fehlerhaft erfasst werden oder Arbeitszeitbuchungen unklar sind. Dies kann demnach etwa bei Feiertagen oder Krankheitstagen vorkommen, wie die Apothekengewerkschaft Adexa erläutert.
Dafür gibt es zwar klare Vorgaben zur Vergütung. Demnach erhalten Beschäftigte für arbeitsfreie Feiertage und Krankheitstage die Vergütung für die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. Auch im Urlaub wird Geld für die reguläre Arbeitszeit gezahlt.
Allerdings weist die Adexa darauf hin, dass viele Zeiterfassungsprogramme mit Durchschnittswerten anstatt mit den tatsächlichen Arbeitszeiten pro Tag arbeiteten. »Wer nicht an jedem Tag gleich viele Stunden arbeitet, sondern seine Zeiten flexibel verteilt, kann dadurch Minusstunden ansammeln.«
Die Adexa empfiehlt, die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festzulegen. Besonders bei einem Jahresarbeitszeitkonto sei dies entscheidend. Ein solches Konto sei nur dann wirksam, wenn eine Musterwoche mit festen Arbeitszeiten schriftlich dokumentiert wird. Sei beides vereinbart, könnten an Feiertagen, bei Krankheit oder im Urlaub die in dieser Musterwoche hinterlegten Stunden gutgeschrieben werden.
Die objektive Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten wurde schon 2019 vom Europäische Gerichtshof (EuGH) geregelt. Der Arbeitgeber hat demnach die Pflicht, ein »objektives, verlässliches und zugängliches System zur Zeiterfassung« einzuführen, wie es von der Adexa heißt. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte 2022, dass sich diese Pflicht aus dem deutschen Arbeitszeitgesetz ergibt.
Die Arbeitszeit muss vollständig erfasst werden. Dabei geht es nicht nur um die Lohnabrechnung, sondern auch darum, Pausen und Ruhezeiten sicherzustellen.
Grundsätzlich ist geregelt, dass, wer länger als sechs Stunden arbeitet, Anspruch auf eine unbezahlte Pause von 30 Minuten hat. Ab neun Stunden sind es 45 Minuten. Außerdem muss nach Ende der täglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.