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Verhandlungen zu Paragraf 219a
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Kompromiss dringend gesucht

Um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches könnte ein neuer ernster Koalitionskonflikt ausbrechen. Die katholischen Bischöfe haben eine klare Position und appellieren vor allem an die C-Parteien. Im Bundestag kommt es möglicherweise schon bald zum Schwur. Die Unionsfraktion sieht den Ball bei der Bundesregierung.
Autordpa
Datum 12.12.2018  10:58 Uhr

Die katholische Kirche lehnt eine Änderung oder Streichung des Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ausdrücklich ab. Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, sagte der Nachrichtenagentur dpa: »Eine staatliche kontrollierte und finanzierte Beratung einerseits und eine weitgehend unkontrollierte, private Werbung andererseits sind miteinander schlicht nicht vereinbar.«

Die Kirche hoffe, dass sich die Partner der großen Koalition auf eine Lösung verständigen, die dem Schutz für das ungeborene Leben und dem Informationsrecht der Frau gerecht werde. Zugleich müsse unbedingt im allgemeinen Bewusstsein erhalten bleiben, »dass ein Schwangerschaftsabbruch eben keine normale, ärztliche Leistung ist, für die man öffentlich werben können sollte«.

Jüsten erklärte auf eine entsprechende Frage mit Blick auf CDU und CSU: »Wir haben erlebt, dass die ethische Dimension der Debatte – nämlich das Lebensrecht des Ungeborenen, das es gemeinsam mit seiner Mutter zu schützen gilt – gerade von den beiden C-Parteien immer wieder ins Wort gebracht worden ist.«

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche. Die SPD hatte eine Reform des Paragrafen angestoßen, einen entsprechenden Antrag im März aber aus Rücksicht auf die Union zurückgezogen. Seither wird in der Bundesregierung über einen Kompromiss verhandelt. In der SPD spitzt sich nun der Konflikt um das Werbeverbot zu. Am heutigen Mittwoch wollen sich die zuständigen Fachminister zu Verhandlungen treffen.

Auch Ärzte plädieren für Reform

Bereits für den Tag darauf will die FDP angesichts des Streits in der Koalition eine Abstimmung im Bundestag erzwingen. Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch »ist zu streichen«, heißt es einem Antrag, der der dpa vorliegt. »Die Regelung ist weder sach- noch zeitgemäß«, schreibt die FDP in ihrem Antrag weiter. »Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Gerade sie brauchen leicht zugängliche, sachliche Informationen.« Dies verhindere Paragraph 219a, denn der Straftatbestand erfasse bereits die bloße Information über Schwangerschaftsabbrüche.

Auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery plädiert für eine Reform. »Der Paragraf 219a ist in einer Zeit entstanden, als es das Internet als Kommunikationsmedium noch nicht gab, daher ist er reformbedürftig«, sagte er der »Rheinischen Post«. Eine Frau, die eine Abtreibung vornehmen lassen wolle, müsse auch in ländlichen Gegenden einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, Aufklärung und zu einem Arzt bekommen, der diesen Eingriff vornehme. »Für die Ärzte muss es die rechtlich abgesicherte Möglichkeit geben, dass sie sachlich darüber informieren können, wenn sie unter medizinisch korrekten Bedingungen diesen Eingriff vornehmen.« Aus Sicht der Ärzteschaft könne dies über ein allgemeines Register laufen, das im Internet leicht auffindbar sei.

In der Fraktionssitzung der Union machte Fraktionschef Ralph Brinkhaus nach Angaben von Teilnehmern gestern nochmals die Position der Unionsfraktion deutlich, wonach das Werbeverbot nicht relativiert werden dürfe. Hier sei die Bundesregierung gefragt. Möglicherweise könne die Information transparenter gemacht werden, hieß es.

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