Kommt der Mutterschutz für Selbstständige? |
Noch kein Mutterschutz für Selbstständige - aber bald? / © Adobe Stock/pressmaster
Als die Selbstständige Johanna Röh vor drei Jahren eine Tochter bekam, merkte sie schnell, dass sie als Unternehmerin mit Kind nicht ins System passt. Denn während Mutterschutz und Elternzeit bei Angestellten kein Problem ist, ist die Situation bei Selbstständigen deutlich komplizierter. Röh engagiert sich seit ihrer eigenen Schwangerschaft dafür, dass sich das ändert – und freut sich nun über einen Etappenerfolg: Der Mutterschutz für Selbstständige wurde im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD aufgenommen.
In dem Papier heißt es auf Seite 104 unter Punkt 3247: »Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.« Dazu sollen zeitnah umlagefinanzierte Modelle geprüft und mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt werden.
Rechtlich ist die Situation in Deutschland derzeit so, dass selbstständig tätige Frauen zwar Elterngeld beantragen können, sie aber weder einen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen noch auf die Zahlung von Mutterschutzgeld haben. Wer Leistungen will, muss eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Aber dabei gibt es zahlreiche Ausschlusskriterien – nicht jede Selbstständige bekommt einen solchen Vertrag.
Wer als Selbstständige freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, erhält zwar während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankentagegeldes der Krankenkasse – aber nur, wenn der Krankentagegeld-Anspruch mit abgesichert ist.
Zusammen mit anderen Frauen brachte Röh eine Petition im Deutschen Bundestag ein. Mehr als hunderttausend Unterschriften seien gesammelt worden, berichtet die 37-Jährige. Sie habe vor dem Petitionsausschuss gesprochen – der Ball war ins Rollen gekommen.
Auch ein Verein wurde gegründet, der inzwischen fast dreihundert Mitglieder in ganz Deutschland habe, sagt Röh. Die Frauen kommen aus allen Berufsfeldern – denn die Probleme sind für alle Selbstständige mit Kinderwunsch gleich, ob für eine Ärztin, Apothekerin oder Handwerkerin.
Es sei für sie und ihre Mitstreiterinnen ein wichtiges Zeichen, dass ihr Anliegen im Koalitionsvertrag aufgegriffen wurde, sagt Röh. Auch wenn klar sei, dass es bis zu einer endgültigen Umsetzung noch ein weiter Weg sei. Jetzt gehe es darum, kleine Schritte zu machen, etwa erst das Einkommen abzusichern, danach branchenspezifische Lösungen zu entwickeln. Denkbar seien Betriebshelfer, wie schon in der Landwirtschaft üblich.
Derzeit ist das Krankentagegeld für Selbstständige die einzige Möglichkeit der Absicherung. Aber das sei mit vielen Ausschlusskriterien verbunden, kritisiert Röh, und es decke nur einen Teil der Lebenshaltungskosten. Betriebskosten seien nicht abgedeckt.