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Cannabis-Legalisierung

Kommission schlägt Grenzwert für Autofahrer vor

Die vorgesehene teilweise Freigabe von Cannabis stößt auf Bedenken – auch in puncto Verkehrssicherheit. Ab wann sollen Sanktionen greifen? Jetzt hat die zuständige Kommission einen Vorschlag gemacht. 
dpa
PZ
28.03.2024  13:30 Uhr

Begleitend zur Legalisierung von Cannabis hat eine Expertenkommission eine Empfehlung für einen Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Vorgeschlagen wird – bezogen auf den Wirkstoff THC – eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mitteilte.

Bei Erreichen dieses Wertes sei »nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend«. Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1 Nanogramm, ab dann drohen bisher Sanktionen.

Problem Mischkonsum

Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwertes ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich, wie es weiter hieß. Dies gilt also noch nicht zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April). Die Kommission empfiehlt auch, in der Probezeit nach dem Führerschein-Erwerb und für unter 21-Jährige bei Cannabiskonsum ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen. Dies soll besonderen Gefahren durch Mischkonsum gerecht werden.

Der Arbeitsgruppe, die vom Verkehrsministerium eingesetzt wurde, gehörten Experten aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei an. Der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm sei nach Ansicht der Experten ein »konservativer Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille«. Hintergrund ist, dass THC bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist. Mit einem Grenzwert von 3,5 Nanogramm solle daher erreicht werden, dass – anders als bei der Schwelle von 1 Nanogramm – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen eine »verkehrssicherheitsrelevante Wirkung« möglich sei.

Bundestag am Zug

Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke, begrüßte die Empfehlung. »Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr muss im Zuge der Cannabis-Legalisierung angepasst werden. Dafür hat eine unabhängige Expertenkommission nun einen wissenschaftlich fundierten Vorschlag gemacht«, so Lütke, die in ihrer Fraktion auch für Apothekenthemen zuständig ist.

Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum schütze die allgemeine Verkehrssicherheit, aber auch die Freiheit der Konsumenten. Lütke forderte: »Der Deutsche Bundestag sollte auf der Grundlage dieses ausgewogenen Vorschlags nun zügig das Gesetzgebungsverfahren für den neuen Grenzwert einleiten.«

 

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