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GKV-Finanzen
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Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung im Job

Wenn Beschäftigte erkrankt sind und eine ärztliche Bescheinigung bekommen, fallen sie im Prinzip komplett aus. Über flexiblere Regeln wird seit Längerem diskutiert. Nun gibt es einen neuen Vorstoß.
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 01.04.2026  13:39 Uhr

In der Debatte über Krankheitsausfälle im Job empfiehlt die Regierungskommission für Einsparungen im Gesundheitswesen die Einführung einer »stufenweisen Arbeitsunfähigkeit«. Dabei solle eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder zu 25 Prozent durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in enger Abstimmung mit der betroffenen Person vorgenommen werden, schlägt das Expertengremium vor.

Dadurch werde sowohl ein teilweiser Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert – wenn die Stelle dafür geeignet sei, schreibt die vom Gesundheitsministerium eingesetzte Kommission in ihrem ausführlichen Bericht. Dazu sollen fortlaufende Anpassungen der Einstufung bei Änderungen des Gesundheitszustands gehören. »Gleichzeitig kann eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der solidarisch finanzierten Krankengeldausgaben beitragen.«

Entweder voll arbeitsfähig – oder gar nicht

Das deutsche Sozialrecht kenne lediglich eine volle Arbeitsfähigkeit oder eine volle Arbeitsunfähigkeit, heißt es in dem Bericht. In anderen Ländern etwa in Skandinavien bestehe die Möglichkeit einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit positiven Effekten für die einzelnen Versicherten und die Volkswirtschaft. »Gerade bei chronischen Erkrankungen oder längeren Genesungsprozessen besteht häufig eine teilweise, aber nicht vollständige Arbeitsfähigkeit, so dass Versicherte mit reduziertem Stellenanteil weiterarbeiten können.«

Die Experten weisen auch auf Befürchtungen hin, dass Arbeitgeber Druck ausüben könnten, dass man trotz Erkrankung teilweise arbeite. Dies könne zur Verschleppung von Krankheiten und Chronifizierung führen. »Die Grenze der eigenen Belastbarkeit einzuhalten, kann für Arbeitnehmende schwierig sein.« Daher sei entscheidend, dass die Arbeitsfähigkeitseinschätzung primär auf medizinischer Basis erfolge und die Zustimmung der Betroffenen voraussetze.

Experten sehen positive Aspekte

Allerdings ermöglichte eine teilweise Arbeitsunfähigkeit, dass Beschäftigte in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur eingebettet blieben. Dies könne besonders bei psychischen Erkrankungen stabilisierend wirken. Auch ein langsamerer Wiedereinstieg in den Beruf sei so flexibler und früher möglich. Zudem könne bei langen Fehlzeiten eine »Dequalifizierung« verhindert werden.

Die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Kommission legte am Montag einen Bericht mit 66 Empfehlungen in Berlin vor, die für nächstes Jahr ein Volumen von bis zu 42 Milliarden Euro ausmachen könnten. Das Sparpotenzial liegt höher als die für 2027 erwartete Lücke von rund 15 Milliarden Euro. Ein zentraler Punkt ist, dass die Ausgaben für Leistungen von Praxen und Kliniken nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen der Kassen. Die schwarz-rote Koalition strebt an, bis zum Sommer Gesetzespläne ins Kabinett einzubringen.

Für die Apotheken hatte die Finanzkommission Gesundheit mehrere Maßnahmen vorgestellt: eine stufenweise Anhebung des Fixums statt einer sofortigen Erhöhung, eine Ausschüttung des Topfs für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an den Gesundheitsfonds sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente. Diese liegen aktuell zwischen 5 und 10 Euro, der Korridor soll jedoch auf 7,50 bis maximal 15 Euro angehoben werden. ABDA-Präsident Thomas Preis rechnet weiterhin mit einer zeitnahen Erhöhung des Fixums.

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