Kommen Gesundheitskioske doch? |
Gesundheitskioske sollen insbesondere Menschen in sozial benachteiligten Stadtteilen und Gegenden den Zugang zur Versorgung erleichtern. / Foto: Unternehmensgruppe Hermann Friedrich Bruhn
Die Gesundheitskioske bildeten ursprünglich das Kernstück des Entwurfs des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG). Doch in einem Mitte April veröffentlichten Entwurf tauchten die Kioske nicht mehr auf. Zuvor hatten Kritiker vor teuren Doppelstrukturen gewarnt. Thüringen und Bremen setzten sich jedoch in der Bundesratssitzung Anfang Juli dafür ein, die entsprechenden Passagen wieder aufzunehmen.
Insgesamt stoßen die Änderungsvorschläge der Länder zwar auf wenig Gegenliebe bei der Bundesregierung. So stimmt die Bundesregierung laut ihrer Gegenäußerung, die der PZ vorliegt, keiner Empfehlung des Bundesrats zu. Elf Vorschläge will die Bundesregierung demnach aber zumindest prüfen – dazu gehören auch die Gesundheitskioske, außerdem Regelungen zur Einführung von Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren. Auch sie waren im Referentenentwurf enthalten, dann aber gestrichen worden.
Nach Vorstellung der Länder sollen Gesundheitskioske in Regionen und Stadtteilen mit einem hohen Anteil an sozial Benachteiligten entstehen. Diese sollen insbesondere zu medizinischen Behandlungsmöglichkeiten, Möglichkeiten der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Angeboten der Gesundheitsförderung sowie zur sozialen Versorgung beraten. Den Plänen zufolge sollen die Kioske an bestehende Beratungsstellen oder Einrichtungen angebunden werden, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Sie sollen auch ein digitales und telefonisches Angebot zur Verfügung stellen.
Ziel des GVSG ist es, dass Patientinnen und Patienten in Zukunft einen besseren Zugang zu Behandlungen bekommen. Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Alle Hausarztleistungen einschließlich Hausbesuche werden also künftig ohne Kürzungen vergütet. Zudem soll die Zuständigkeit für das Apothekenhonorar ins Bundesgesundheitsministerium wandern.
Zum GVSG findet am 25. September eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Die zweite und dritte Lesung ist Mitte Oktober geplant. Der Bundesrat berät abschließend am 22. November über das Gesetz.