Koalitionsverträge im Vergleich |
Alexander Müller |
10.04.2025 14:30 Uhr |
Das neue schwarz-rote Bündnis verspricht den Apotheken viele – aber das haben andere Regierungen in der Vergangenheit auch schon. / © IMAGO/Frank Ossenbrink
Union und SPD versprechen den Apotheken eine Honorarerhöhung mit besonderem Fokus auf unterversorgte Gebiete. Auch Skonti sollen wie der freigegeben werden. Mehr Prävention in der Offizin und gelockerte Abgabevorschriften stehen ebenso auf der Agenda wie Vorgaben für den Versandhandel. Der Text im Wortlaut:
Die Vor-Ort-Apotheken sind häufig erste Anlaufstelle in der Gesundheitsversorgung. Das Fremdbesitzverbot bekräftigen wir und stärken insbesondere Apotheken im ländlichen Raum. Wir bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus, erleichtern die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln und entlasten sie von Bürokratie und Dokumentationspflichten. Nullretaxationen aus formalen Gründen schaffen wir ab. Das Skonti-Verbot heben wir auf. Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen. Künftig wird die Vergütung zwischen den Apothekerinnen und Apothekern und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Auch vereinheitlichen wir die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten. Den Apothekerberuf entwickeln wir zu einem Heilberuf weiter.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich für die Apotheken auch einiges vorgenommen. Die große Strukturreform konnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber am Ende nicht umsetzen. Sein Apotheken-Reformgesetz schaffte es nicht durchs Kabinett.
Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Wir entwickeln den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung. Wir novellieren das »Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken«, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.
Die letzte »Große Koalition« aus Union und SPD war vor allem gesundheitspolitisch zum Ende der Legislatur geprägt von der Corona-Pandemie. Bei der Bewältigung der Krise bezog Gesundheitsheitsminister Jens Spahn (CDU) die Apotheken zwar mit ein – das im Koalitionsvertrag versprochene Rx-Versandverbot setzte er nicht um.
Zu einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung gehören für uns neben einer gut erreichbaren ärztlichen Versorgung auch eine wohnortnahe Geburtshilfe, Hebammen und Apotheken vor Ort. Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.
Auch 2013 bildeten Union und SPD gemeinsam eine Regierung. Für die Apotheken stand nicht viel im Koalitionsvertrag. Immerhin: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) löste das Versprechen ein und hielt an der bewährten Apothekenstruktur fest.
Die ambulante Notfallversorgung konzentriert sich außerhalb der allgemeinen Praxissprechzeiten auf die Krankenhäuser. (...) Wir streben dabei eine regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhäuser zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an. In eine solche Kooperation soll der Notdienst der Apotheken einbezogen werden.
Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbot wird festgehalten.