Knapp drei Viertel aller Retaxationen ungerechtfertigt |
PZ |
18.07.2024 09:58 Uhr |
Landesapothekerverband Baden-Württemberg: Insgesamt konnte die Abteilung Taxation 2023 knapp 1,5 Millionen Euro für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht getätigte Retaxationen zurückfordern. / Foto: Picture Alliance / Stefanie Oberhauser / EXPA / pic
Bei der gestrigen Mitgliederversammlung des LAV war laut einer Mitteilung des Verbands auch die Bilanz der Abteilung Taxation für das Jahr 2023 Thema – mit einem positiven Trend, wie es hieß. So habe zwar der Gesamtwert der geprüften Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr um über 500.000 Euro zugenommen, gleichzeitig sei aber auch die Zahl der erfolgreichen Einsprüche gegen Retaxationen um etwa dieselbe Summe gewachsen.
Insgesamt habe die Abteilung Taxation 2023 knapp 1,5 Millionen Euro für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht getätigte Retaxationen zurückfordern können, das waren 73 Prozent aller im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 1.931.800 Euro.
Im Jahr davor lag die Quote mit 76 Prozent etwas höher (1.422.700 Euro). Der Großteil der Retaxationen sei also auch in 2023 ungerechtfertigt gewesen, was die erneut hohe Prozentzahl einmal mehr belege. Die Abteilung Taxation hatte im Jahr 2023 insgesamt 11.321 Rezepte geprüft, nachdem diese von den Kassen beanstandet worden waren.
Dass die Zahl der beanstandeten Rezepte im vergangenen Jahr spürbar gestiegen ist, könnte laut LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth daran liegen, dass die Kassen kurz vor der Retaxerleichterung, die 2023 mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) griff, noch versucht hätten, möglichst viele Beanstandungen auszusprechen.
Dies sei beispielsweise rund um die Änderung der BtM-Verschreibungsverordnung mit Blick auf die Überschreitung der Höchstmenge oder auch bei den Dosierungsangaben bei Fertigarzneimitteln deutlich geworden; viele Kassen hätten hier bis kurz vor dem Inkrafttreten retaxiert.
Obwohl in 2023 zeitweise noch pandemiebedingte Erleichterungen bei der Arzneimittelabgabe galten, seien in dem Jahr über alle Kassen gesehen überdurchschnittlich viele Retaxationen ausgesprochen worden, so der LAV. Hofferberth: »Für 2024 ist heute bereits ersichtlich, dass durch die greifenden Regelungen des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) die Retaxationsbeträge deutlich sinken werden«, prognostizierte die LAV-Geschäftsführerin.