Knapp 8 Prozent mehr Budget für Arzneimittel |
Ev Tebroke |
10.10.2023 17:30 Uhr |
Für das kommende Jahr steigt das der Ärzteschaft von den Kassen bewilligte Budget für Arzneimittel um knapp 8 Prozent. Darauf haben sich die Bundesvertragspartner GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun geeinigt. / Foto: Adobe Stock/Alexander Raths
Kassen und Ärzteschaft haben sich für 2024 auf höhere Ausgabenvolumina für Arzneimittel verständigt. Demnach steht Kassenärztinnen und -ärzten im kommenden Jahr im Vergleich zum Jahr 2023 ein um 7,95 Prozent höheres Budget zur Verfügung. Das gaben der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute gemeinsam bekannt. Die Einigung bei den Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel (§ 84 SGB V) bedingt damit auch, dass im kommenden Jahr bei den Arzneimitteln mit Mehrausgaben von etwa 3,8 Milliarden Euro zu rechnen sein dürfte, wie die Verbände hervorheben.
Notwendig wurde die Anhebung der Arzneimittel-Ausgabenbudgets, weil einige gesetzliche Neuregelungen im kommenden Jahr zu höheren Arzneimittelausgaben führen. Salopp gesagt, heißt das: Wenn alles teurer wird, müssen die Ärzte auch mehr Budget im Topf haben, um ihre Patienten weiterhin medizinisch gut versorgen zu können.
Die zu erwartenden höheren Arzneimittelkosten ergeben sich etwa daher, dass ab 1. Januar 2024 der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den die Industrie den Kassen auf Rx-Medikamente geben muss, um 7 Prozentpunkte auf dann 5 Prozent absinkt. Im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes lag der Rabatt bei 12 Prozent. Darüber hinaus sind auch im Lieferengpassgesetz (ALBVVG) Maßnahmen verankert, die größere Preiserhöhungen erlauben. So dürfen etwa Hersteller von Fiebersäften für Kinder im Falle von Engpässen ihre Produkte 50 Prozent über dem zuletzt geltenden Festbetrag verkaufen.
Dazu sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: »Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßnahmen ist klar, dass die Ausgaben im Arzneimittelbereich erheblich wachsen werden. Deshalb ist eine deutliche Anpassung der Ausgabenvolumina nach oben trotz der schwierigen Finanzsituation unumgänglich.«
Auch der zunehmende Einsatz neuer innovativer Therapien führt zu Kostensteigerungen bei den Arzneimittelausgaben, wie Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV, hervorhebt: »Der Einsatz innovativer Arzneimittel schlägt ebenfalls zu Buche, was im Sinne einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten grundsätzlich zu begrüßen ist.«
Für den Einsatz innovativer Arzneimittel haben sich die Bundesvertragspartner diesmal auf eine Anpassung der Ausgabevolumina um 4,7 Prozent geeinigt, wie aus dem der PZ vorliegenden Vertragswerk, den Rahmenvorgaben nach § 84 Absatz 6 SGB V Arzneimittel, hervorgeht. Für 2023 lag dieser Wert bei 5,1 Prozent. Insgesamt waren die Ausgabenvolumina von 2022 auf 2023 aber lediglich um 3 Prozent erhöht worden, weil etwa der erhöhte Herstellerabschlag ein »eher moderates Wachstum der Arzneimittelausgaben« garantierte.
Die vereinbarte Steigerungsrate ist keine abschließend definierte feste Größe, wie die Vertragspartner betonen. Weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten würden regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und damit regional zu veränderten Beträgen führen, heißt es.