Klarstellung zum Zuweisungsverbot gefordert |
Thema war auch die Heimversorgung und die damit zusammenhängende Zusammenarbeit der Heilberufe beim E-Rezept. Der Weg des Rezepts verläuft hierbei vom Arzt über das Heim zur Apotheke, und zwar via KIM. Das Problem: Heime sind noch nicht ausreichend an die Telematik-Infrastruktur (TI) angebunden, was die Vermittlung über KIM erschwert und zu Versorgungsproblemen führt.
Hier wünschen sich die Kammern Baden-Württemberg sowie des Saarlandes eine Klarstellung zum Zuweisungsverbot in § 11 ApoG. Eine Direktübermittlung von E-Rezepten via KIM an die heimversorgende Apotheke soll damit ermöglicht werden.
Es gab dazu eine lange Diskussion inklusive eindringlicher Appelle, das Thema jetzt anzugehen – aber die Hauptversammlung verwies auch diesen Antrag in den Ausschuss.