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Warnung vor Folgekosten
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Klage gegen EU-Abwasserrichtlinie abgewiesen 

Mehrere Pharmaunternehmen haben gemeinsam gegen die EU-Kommunalabwasserrichtlinie geklagt. Doch jetzt wurde die Klage abgewiesen. Der Verband Pharma Deutschland spricht von »formalen Gründen« und warnt erneut vor deutlichen Kostensteigerungen. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 20.02.2026  14:30 Uhr
Klage gegen EU-Abwasserrichtlinie abgewiesen 

Bis Ende Juli 2027 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in ihr nationales Recht übernehmen. KARL regelt, wie kommunales Abwasser gesammelt, gereinigt und in die Umwelt eingeleitet wird. Das Umweltbundesamt spricht von einem »Meilenstein für den Gewässerschutz«, doch die Pharmaindustrie ist über die neue Richtlinie gar nicht glücklich.

KARL schreibt eine vierte Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen vor und verpflichtet erstmals bestimmte Branchen, darunter die Pharma- und die Kosmetikindustrie, zur Kostenübernahme gemäß dem Verursacherprinzip. Die Produzenten von Humanpharmazeutika und Kosmetika werden verpflichtet, mindestens 80 Prozent der Kosten zum Aufbau der vierten Klärstufe zu tragen.

Das könnte teuer werden. Der Verband Kommunaler Unternehmen geht davon aus, dass 600 Kläranlagen für die vierte Reinigungsstufe ausgebaut werden müssen. Investitionen und jährliche Betriebskosten summieren sich bis 2045 auf fast 9 Milliarden Euro. Andere Schätzungen gehen noch von deutlich höheren Kosten aus. Die Pharmaindustrie warnt daher vor Lieferengpässen und einer Schwächung des deutschen Standortes. 

Klage abgewiesen

Mehrere deutsche und europäische Pharmaunternehmen haben vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die in KARL verankerte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), die die Unternehmen zur Kostenbeteiligung am Ausbau der Kläranlagen verpflichtet, geklagt. Doch am Mittwoch hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Klage als unzulässig abgewiesen. 

Doch die Pharmaindustrie will den Beschluss aber nicht als Niederlage verstehen. »Die Entscheidung des Gerichts als Schritt zu interpretieren, der die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie weiterbringt, wäre falsch«, so Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender Pharma Deutschland, in einer Pressemitteilung.  Der Beschluss des Gerichts stelle keine Bewertung der Frage, ob die Anwendung der Erweiterten Herstellerabgabe gegen europäisches Recht verstößt, dar. 

Nach Wieczoreks Auffassung ist die EPR weder sachgerecht noch sinnvoll. »Die Kommission steht damit weiterhin in der Verpflichtung, für klare Rahmenbedingungen und faire Lastenverteilung zu sorgen«, sagt der Pharma-Deutschland Chef. Bisher gebe es keine verbindlichen Informationen zu den Kosten, die für die betroffenen Pharmaunternehmen entstehen werden. Auch sei unklar, auf welcher Grundlage die Kosten und die Verursacher ermittelt werden. 

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