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Datenpanne
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KKH drohen Rabattverluste

Aufgrund eines Datenfehlers werden derzeit viele Rabattverträge der KKH nicht in der Apothekensoftware angezeigt. Der Kasse droht ein erheblicher finanzieller Schaden. Jetzt kann sie nur auf die Kulanz der Apotheken hoffen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 09.02.2026  14:00 Uhr

Eine fehlerhafte Datenübermittlung der KKH an die ABDATA hat dazu geführt, dass die Institutionskennzeichen (IK) 102171012 und 109575505 seit Anfang des Monats nicht in der Software hinterlegt sind. Zahlreiche Rabattverträge der Ersatzkasse sind deshalb aktuell nicht im ABDA-Artikelstamm aufgeführt.

Immerhin konnte die ABDATA die Behebung des Fehlers über einen verschobenen Redaktionsschluss noch so integrieren, dass ab dem 15. Februar die Rabattverträge wieder korrekt angezeigt werden.

Gemäß Rahmenvertrag sind die Apotheken nicht verpflichtet, Rabattverträge zu beachten, die nicht in der Software angezeigt werden, sofern die Kasse dies selbst verschuldet hat. Die KKH versichert: »Selbstverständlich erfolgt keine Retaxation, wenn für die betroffenen IK, für die kein Rabattvertrag gemeldet wurde, eine Abgabe nach den Kriterien des Rahmenvertrages erfolgt.«

Keine Angabe über die Höhe des möglichen Schadens 

Zwar müssen die Apotheken laut Rahmenvertrag nun eines der vier günstigsten Arzneimittel abgeben, der Preisabstand zu den Rabattarzneimitteln dürfte regelmäßig trotzdem erheblich sein. Da sich die Hersteller einen (teil-)exklusiven Zugang verschaffen, werden in den Ausschreibungen exorbitante Nachlässe auf den Herstellerabgabepreis geboten.

Die KKH macht auf Nachfrage keine konkrete Aussage, wie hoch der Schaden im schlimmsten Fall ausfallen könnte. »Die Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich abgeschätzt werden, da zum einen eine Vielzahl von IK korrekt gemeldet wurden und zum anderen das Abgabeverhalten in den Apotheken derzeit noch nicht abschließend bewertet werden kann.«

Denn die Kasse hofft noch auf eine Unterstützung der Apotheken: »Sofern möglich«, könnten die Apotheken bis zum 15. Februar das IK 100175502 verwenden, bei dem die Rabattverträge hinterlegt sind, so eine Sprecherin der KKH. Weiter hieß es: »Uns ist bewusst, dass dies nicht immer möglich ist und einen zusätzlichen Aufwand für die Apotheken bedeutet.«

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