Kinderärzte sehen viele ungeklärte Fragen |
Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, erklärt in der Pressemitteilung: »Wir begrüßen eine moderne und funktionale digitale Patientenakte. Aber solange die von uns benannten Probleme nicht gelöst sind, werde ich Sorgeberechtigten und Patient*innen dazu raten, die Entscheidung über ihre Teilnahme an der ePA sorgsam abzuwägen. Der Opt-Out muss bei Kindern die niederschwelligste Option sein. Der Wunsch auf Nichtspeicherung muss, auch wenn er nur von einem Elternteil oder einem Kind über 14 Jahren geäußert wird, Berücksichtigung finden.« Hubmann fordert die nächste Bundesregierung dazu auf, hier gesetzlich nachzubessern.
Diesen Forderungen, die der BVKJ bei seiner Delegiertenversammlung bekräftigt hat, hat sich inzwischen auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns angeschlossen. Und auch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verabschiedete am 06. Dezember einen Beschluss mit folgenden Forderungen: Die EPA bei Minderjährigen müsse von einem Opt-Out auf ein Opt-In Modell umgestellt werden, da Minderjährige keine Verantwortung für spätere Nachteile übernehmen können. Abrechnungs- und Diagnosedaten der Versicherten müssten von den Krankenkassen so in die EPA eingestellt werden, dass sie ausschließlich vom Versicherten selbst eingesehen und erst bei Bedarf anderen behandelnden Personen zur Verfügung gestellt werden können.
Des Weiteren wünscht sich die Ärzteschaft, dass die Krankenkassen ihre Versicherten sachgerechter und sehr viel umfangreicher als bisher über die EPA aufklären. Eine Umfrage der Gematik zeigte unlängst, dass 41 Prozent der Deutschen im Oktober noch nie von der EPA gehört hatten.