Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Cotrimoxazol und Digoxin

Kinder-Arzneimittel in englischer Aufmachung kommen

Aufgrund der Lieferengpässe kommen Anfang Februar Cotrimoxazol-Suspensionen und Digoxin-Lösungen der Firma Aspen aus einem britischen Kontingent auf den Markt. Sie entsprechen Eusaprim® K und E Suspensionen beziehungsweise dem in Deutschland nicht mehr verfügbarem Lenoxin®.
AutorKontaktPZ
Datum 25.01.2023  10:30 Uhr

Aufgrund der anhaltenden schwierigen Versorgungslage bei vielen Medikamenten hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Inverkehrbringen von Cotrimoxazol-Suspensionen für Kinder und Erwachsene sowie Digoxin-Lösung für Kinder von der Firma Aspen aus dem Vereinigten Königreich jeweils in englischer Aufmachung genehmigt.

Es handelt sich um diese Präparate:

  • Co-Trimoxazole 40 mg/200 mg per 5 ml Paediatric Suspension (PZN 18398606), mit 200 mg Sulfamethoxazol und 40 mg Trimethoprim pro 5 ml Suspension für Kinder – vergleichbar mit Eusaprim K
  • Co-Trimoxazole 80 mg/400 mg per 5 ml Adult Suspension (PZN 18398598) mit 400 mg Sulfamethoxazol und 80 mg Trimethoprim pro 5 ml Suspension für Erwachsene – vergleichbar mit Eusaprim E
  • Digoxin 0,05 mg/ml oral solution UK (PZN 18459331) von Kindern – identisch mit Lenoxin® Liquidum, das in Deutschland seit Kurzem nicht mehr vermarktet wird. 

Die Präparate werden im ABDA-Artikelstamm gelistet, sind serialisiert und müssen bei der Abgabe ausgebucht werden. Alle betroffenen Arzneimittel werden in englischer Aufmachung in den Verkehr gebracht und müssen nicht umverpackt werden. Die PZN werden nicht auf den Packungen zu finden sein.

Dem Zulassungsinhaber wurde empfohlen, den Lieferungen die Produktinformation in deutscher Sprache sowie das Informationsschreiben beizufügen, meldet die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Ansonsten seien die deutsch- und englischsprachigen Gebrauchsinformationen auch auf der Website des BfArM sowie der Firma Aspen hinterlegt.

Das Cotrimoxazol soll Anfang Februar kommen und die Ausnahme gilt vorläufig bis zum 31. März 2024. Wie groß das Kontingent ist, wird nicht genannt. Das Digoxin soll ab dem 1. Februar verfügbar sein und umfasst vorerst 3500 Packungen. Hier gilt die Gestattung vorläufig bis zum 31. Dezember 2023.

»Die Anordnung diene der Sicherstellung der Versorgung im pädiatrischen Anwendungsbereich, da nach der Einstellung der Vermarktung von Lenoxin® Liquidum in Deutschland nicht für alle zugelassenen Anwendungsgebiete von Digoxin therapeutische Alternativen zur Verfügung stehen«, erläutert die AMK.

Digoxin wird bei manifester chronischer Herzinsuffizienz sowie Tachyarrhythmia absoluta bei chronischem Vorhofflimmern oder Vorhofflattern eingesetzt. Cotrimoxazol ist ein gängiges Antibiotikum mit breitem Anwendungsgebiet, unter anderem bei Infektionen der oberen und unteren Atemwege, der Nieren und ableitenden Harnwege..

Apotheken sollten die betroffenen Eltern bei der Abgabe entsprechend aufklären und die Dosierung erklären. Sollten Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung auftreten, bittet die AMK um eine entsprechende Meldung unter www.arzneimittelkommission.de

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa