Klinikärzte sollen von den Krankenhaus(versorgenden)-Apotheken über Arzneimittelrisiken informiert werden. / © Getty Images/Visoot Uthairam
Eine Versendung Roter-Hand-Brief durch die pharmazeutische Industrie an einzelne Krankenhausärztinnen und -ärzte soll zum 1. Januar 2026 entfallen. Das wurde bereits im Frühjahr dieses Jahres bei einer Routinesitzung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beschlossen. Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken erhalten weiterhin postalisch die Rote-Hand-Briefe und sollen das leitende ärztliche Personal sowie die Arzneimittelkommission des jeweiligen Krankenhauses im Rahmen ihrer bestehenden allgemeinen Pflicht über Arzneimittelrisiken zu informieren, teilen BfArM und Paul-Ehrlich-Institut mit.
Dies entspreche vielfach schon der alltäglichen Praxis. Die Weitergabe arzneimittelsicherheitsrelevanter Informationen und Beratung durch die Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken an die Ärzte sei etabliert. »Die angemessene Mitteilung einschlägiger Sicherheitsinformationen durch den Zulassungsinhaber an Beschäftigte des Gesundheitswesens und Patienten gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 520/2012 der Kommission sowie die Mitteilungen an die Fachkreise gemäß § 11a Absatz 2 AMG verbleiben insgesamt weiterhin bei den pharmazeutischen Unternehmern«, schließt der Informationsbrief.