Keine EU-Zulassungsempfehlung für Donanemab |
Sven Siebenand |
28.03.2025 13:48 Uhr |
Donanemab soll das Fortschreiten der Alzheimer-Krankheit bremsen. / © Getty Images/Teera Konakan
Donanemab zielt auf den Abbau von schädlichen β-Amyloid-Plaques ab. Der Wirkstoff bindet spezifisch an einen Abschnitt im aggregierten β-Amyloid (p3–42). Hierdurch soll das in den Amyloid-Plaques befindliche N3-Pyroglutamat-modifizierte β-Amyloid gezielt aus dem Gehirn entfernt werden.
In den USA ist Donanemab zugelassen und darf bei Patienten mit leichter kognitiver Beeinträchtigung oder einem frühen Demenz-Stadium zum Einsatz kommen. Auch Lecanemab (Leqembi™, Biogen) ist in den USA zugelassen. Erst vor wenigen Wochen hatte sich der EMA-Ausschuss nach einem Hin und Her zwischen EMA und EU-Kommission weiterhin für die Zulassung von Lecanemab ausgesprochen. Allerdings soll Lecanemab laut EMA nicht bei Patienten eingesetzt werden dürfen, die zwei Kopien des Alzheimer-Risikogens ApoE4 tragen. Noch hat die EU-Kommission nicht final entschieden, ob sie den Antikörper in der EU zulässt.
Heute kam nun die EMA-Entscheidung zu Donanemab. In der Begründung für die Ablehnung der Zulassungsempfehlung geht es um ein relevantes Sicherheitsproblem: Das häufige Auftreten von amyloidbedingten Bildgebungsanomalien (ARIA) in der zulassungsrelevanten Studie mit mehr als 1700 Patienten. ARIA wird bei der Bildgebung des Gehirns beobachtet und beinhaltet Schwellungen und mögliche Blutungen im Gehirn. ARIA trat bei 36,8 Prozent der Donanemab-Patienten auf, verglichen mit 14,9 Prozent der Patienten, die ein Placebo erhielten. Obwohl die meisten Fälle nicht mit Symptomen verbunden waren, traten bei 1,6 Prozent der Patienten der Verumgruppe ein schwerwiegendes ARIA-Ereignis auf, das in drei Fällen zum Tod führte.
Weitere Analysen untersuchten die ARIA-Raten in einer kleineren Gruppe von Personen ohne ApoE4-Kopien, die bekanntermaßen ein geringeres Risiko für die Entwicklung dieser Nebenwirkung haben. In dieser Gruppe traten ARIA bei 24,7 Prozent der Personen auf, die Donanemab erhielten, verglichen mit 12 Prozent unter Placebo. Darüber hinaus traten schwerwiegende ARIA-Ereignisse, von denen eines zum Tod führte, auch bei den mit dem Antikörper behandelten Personen auf (0,8 Prozent).
In Bezug auf die Wirksamkeit wurde der iADR-Score, eine Skala zwischen 0 und 144, die misst, wie stark die Krankheit die kognitiven und funktionellen Fähigkeiten eines Patienten beeinträchtigt, ausgewertet. Die Studie zeigte, dass sich der iADR-Score bei den mit Kisunla behandelten Patienten insgesamt um 10 Punkte verschlechterte, bei den mit Placebo behandelten um 13 Punkte. Bei Personen, die keine ApoE4-Kopien hatten, betrugen diese Werte 14 bei den Donanemab-Patienten und 16 bei denen, die Placebo erhielten. Darüber hinaus gab es laut EMA keine Daten zur langfristigen Wirksamkeit, die diese Ergebnisse bei Patienten ohne ApoE4-Kopien untermauert hätten.
Summa summarum stellt die EMA fest, dass der Nutzen von Kisunla nicht groß genug sei, um die Risiken potenziell tödlicher Ereignisse aufgrund von ARIA aufzuwiegen, selbst bei der kleinen Gruppe von Menschen, die keine Kopien von ApoE4 tragen. Eine Empfehlung zur Zulassung sprach sie für Donanemab nicht aus – auch nicht für eine Teilpopulation von Patienten wie bei Lecanemab.