Keine Bagatellisierung von Arzneimitteln |
Cornelia Dölger |
29.09.2023 10:55 Uhr |
Die Gesetzgebung soll ihre Vorgaben an die Arzneimittelwerbung hinsichtlich Social Media anpassen, fordert der DAT. / Foto: Adobe Stock/sitthiphong
Arzneimittel sollten nach wie vor eine besondere Ware bleiben und nicht weiter bagatellisiert werden, hieß es in einem Antrag der Landesapothekerkammer Hessen. Diesen Antrag könne sie nur begrüßen, sagte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Wichtig sei, dass alle Arzneimittel unter diese Regelung fielen und hier nicht differenziert werde »zwischen denen, die bagatellisiert und trivialisiert werden können«, und solche, bei denen das nicht gehe. »Alle Arzneimittel gehören in unsere Hand«, so Overwiening. Die Patienten müssten geschützt werden vor Irreleitungen durch Werbung.
Plattformen und soziale Medien nähmen inzwischen eine besondere Stellung ein, hieß es in dem Antrag aus Hessen. Beispielsweise werde von Influencern offen für Arzneimittel berichtet und geworben. Verwiesen sei demnach nur auf Elotrans im Off-Label-Use als Katermittel und verschiedene Antidiabetika zur Gewichtsreduktion. Letztendlich habe die mediale Aufmerksamkeit dafür zu erheblichen Lieferengpässen geführt. Um Arzneimittel nicht weiter zu bagatellisieren, werde der Gesetzgeber aufgefordert, das Arzneimittelwerbegesetz entsprechend zu überarbeiten und anzupassen. Das Plenum nahm den Antrag einstimmig an.
Die Delegierten forderten den Gesetzgeber zudem auf, ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Internetseiten mit gesundheitsbezogenen Angeboten durch einen entsprechenden Antrag gesperrt werden können, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Rechtsfreie Räume im Internet müssten aufgelöst werden.