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Brexit-Folgen

Keine Arzneimittelengpässe

Angesichts des geplanten EU-Austritts Großbritanniens Ende März 2019 hat die FDP-Fraktion die Bundesregierung nach den Folgen für britische Versandapotheken und mögliche Versorgungsengpässe in Deutschland gefragt. Wie aus der Antwort der Koalition hervorgeht, sind keine großen Probleme in Sicht.
Jennifer Evans
25.10.2018  15:28 Uhr

Mögliche Austrittszenarien Großbritanniens sind für die FDP mit vielen Unsicherheiten verbunden. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung forderte die Fraktion kürzlich unter anderem Auskunft über die Folgen für Versandapotheken mit Sitz in Großbritannien. Denn britische Versender dürfen nach dem EU-Austritt ihre Ware nicht mehr nach Deutschland schicken – sofern es keine entsprechenden Vereinbarungen gibt. Der Regierung sei jedoch nicht bekannt, wie viele Versandapotheken davon betroffen sein werden, heißt es nun in der Antwort. Die Versorgung sieht sie grundsätzlich aber nicht in Gefahr: »Relevante Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Verbraucher in Deutschland infolge der Einstellung der Vertriebstätigkeit der Versandapotheken im Vereinigten Königreich nach Deutschland werden nicht gesehen.«

Auch sorgt sich die FDP darum, ob es hierzulande durch den Brexit zu Versorgungsengpässen oder Problemen in der Lieferkette kommen könnte. Darauf entgegnet die Bundesregierung, dass sie derzeit keine »unüberbrückbaren Probleme in der Versorgung mit Arzneimitteln« sieht.

Fest steht, dass die deutschen Arzneimittelbehörden in Zukunft einige Aufgaben der britischen Zulassungsbehörde Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency übernehmen müssen. Die Mehrarbeit kommt vor allem auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu. Im Bereich der staatlichen Chargenfreigaben für Impfstoffe und andere biologische Arzneimittel soll das Paul-Ehrlich-Institut die Folgen des Brexit auffangen. Für die Tierarzneimittel wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zusätzliche Verfahren übernehmen. Wie die Bundesregierung mitteilt, haben die deutschen Behörden bereits damit begonnen, Personal für den bevorstehenden Mehraufwand zu organisieren.

Die Auskunft darüber, wie man in Zukunft mit Zulassungsverfahren umgehen will, für die bislang Großbritannien der sogenannte Reference Member State war, bleibt vage. Hierbei ist das jeweils federführende Land unter anderem zuständig für den Bewertungsbericht eines Präparats mit Blick auf dessen Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität. Für diese Fälle verweist die Bundesregierung lediglich auf Informationen bei den Bundesbehörden, die zu einer schnellen Aufteilung unter den EU-Staaten raten, um einen Übernahmestau kurz vor Inkraftreten des Brexit zu vermeiden.

Ob die Antworten die FDP zufriedenstellen, ist fraglich. Denn die Bundesregierung betont auch, dass sie vor dem endgültigen Abschluss der Brexitverhandlung insgesamt keine belastbaren Aussagen über Folgeregelungen und deren Auswirkungen für einzelne Sachverhalten treffen kann. Das BfArM erwartet allerdings »erhebliche Auswirkungen auf den Arzneimittelverkehr und –markt«.

Foto: Fotolia/Ellen Valentin

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