Kein Vorher-Nachher bei Hyaluron und Botox |
BGH prüft, ob bei Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron oder Botox eine Missachtung des Heilmittelwerbegesetzes vorliegt. / © Adobe Stock/Microgen
Minimalinvasive Schönheitseingriffe wie Hyaluron-Unterspritzungen dürfen Unternehmen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern bewerben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren gegen das Unternehmen »Aesthetify«, das von den zwei bekannten Ärzten und Influencern «Dr. Rick und Dr. Nick» betrieben wird, entschieden. Diese Art der Schönheitseingriffe, bei der Hyaluron etwa in Kinn oder Nase injiziert werden, sei als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff einzustufen, urteilte der Senat.
Das beklagte in Recklinghausen ansässige Unternehmen bietet an insgesamt sechs Standorten in Deutschland ästhetische Behandlungen wie Nasenkorrekturen oder Lippenformungen mit Hyaluron oder Botox an. Auf Instagram und der eigenen Internetseite veröffentlichte »Aesthetify« Bilder, die Patientinnen und Patienten jeweils vor und nach der Behandlung zeigen sollten.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin eine Missachtung des Heilmittelwerbegesetzes. Das verbietet vergleichende Darstellungen vor und nach dem Eingriff für »operative, plastisch-chirurgische Eingriffe«, die medizinisch nicht notwendig sind. Im Zentrum des Gerichtsverfahrens stand die Frage, ob auch nicht operative Eingriffe mit Kanüle statt Skalpell unter diese Kategorie fallen.
Der BGH stimmte dem nun zu. Behandlungen, bei denen mit einem Instrument in den Körper eines Menschen interveniert und seine Form oder Gestalt verändert werden, seien operative plastisch-chirurgische Eingriffe, die unter das Heilmittelwerbegesetz fallen, erklärten die Karlsruher Richter. Folglich sei Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern verboten. Der BGH stimmte damit dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zu.