Kein Versorgungsmangel bei NaCl-Lösungen |
Lukas Brockfeld |
14.08.2025 14:52 Uhr |
Fehlende Arzneimittel sorgen seit Jahren in den Apotheken für Kopfzerbrechen. / © Getty Images/ Lumi Images/ Robert Niedring
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 21.07.2025 einen Versorgungsmangel bei acetylsalicylsäurehaltigen Arzneimitteln in intravenösen Darreichungsformen festgestellt. Damit können die Landesbehörden befristet Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben (§ 79 Abs. 5 und 6 AMG) zulassen, um die Versorgung zu sichern. Die besondere Regelung gilt, bis das Ministerium eine neue Entscheidung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fast zeitgleich wurde der Versorgungsmangel an isotonischen natriumchloridhaltigen Lösungen (NaCl), der seit Oktober 2024 bestand, vom Bundesministerium für Gesundheit offiziell aufgehoben.
Nach Angaben der Apothekenverbände hat das offizielle Ende des Mangels einige konkrete Auswirkungen für die Apotheken:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) listet im Augenblick eine ganze Reihe an knappen Arzneimitteln. Noch immer fehlt es beispielsweise an mehreren Antibiotika für Kinder oder an GLP-1-Rezeptor-Agonisten zur Behandlung von Diabetes.
Doch es gibt auch gute Nachrichten. Beispielsweise ist bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften, die vor allem im Winter 2022/23 knapp waren, laut dem BfArM aktuell kein Mangel festzustellen. Die Fiebersäfte seien »seit geraumer Zeit« wieder in einem dem durchschnittlichen Bedarf entsprechenden Umfang verfügbar.