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| 17.12.2025 12:17 Uhr |
Bundesgeusndfhietsministerin Nina Warken hat ihre Apothekenreform durchs Kabinett gebracht. / © Imago/Jürgen Heinrich
An der geplanten PTA-Vertretung hält Warken grundsätzlich fest. Diese soll aber im Rahmen einer »praktischen Erprobung« zunächst getestet werden und auf maximal 20 Tage beschränkt sein, davon 10 am Stück.
Weiterhin im Entwurf vorgesehen ist auch die erleichterte Gründung von Zweigapotheken »in abgelegenen Orten mit deutlich eingeschränkter Arzneimittelversorgung«, so das Bundesgesundheitsministerium. Ebenfalls in ländlichen Gebieten soll es einen neuen Zuschuss für Teilnotdienste geben.
Wie es um das Honorar bestellt ist, war heute nicht Thema im Kabinett. Die Dynamisierung des Fixums und die Verhandlungslösung sind Teil der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung (ApBetrO und AMPreisV). Diese stand heute nicht auf der Tagesordnung.
Das BMG will die Pläne parallel auf den Weg bringen und sieht dafür eine ergänzende Verordnung vor. Darin enthalten sein soll, dass Honorare über eine »jährliche Verhandlungslösung« zwischen Apotheken und Kassen erfolgen soll, bislang war von »regelmäßigen« Verhandlungen die Rede. Außerdem sieht die Verordnung die Aufhebung der Skonto-Deckelung vor.
Im Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodell will das BMG künftig zulassen, dass die Apothekenleitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden kann.
Neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) sind im Bereich der Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgesehen, außerdem sollen Apotheken künftig alle Impfstoffe verimpfen können, die nicht Lebendimpfstoffe sind.
An der von der Ärzteschaft massiv kritisierten Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept in Ausnahmen hält Warken fest. Das BMG kann selbst per Rechtsverordnung erlassen, welche Arzneimittel dafür infrage kommen. Das Testen von Apotheken in Pflegeeinrichtungen soll ermöglicht werden.
Ferner sieht der Entwurf, der der PZ vorliegt, ein Aus von Nullretaxationen aus formalen Gründen vor sowie Erleichterungen bei der Abgabe, wenn ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar ist. Und auch Betäubungsmittel sollen künftig im Kommissionierautomaten gelagert werden dürfen.