Kein Durchbruch für Lauterbach |
Alexander Müller |
10.09.2024 12:30 Uhr |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss bei seinem Apotheken-Reformgesetz noch den Widerstand von Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) auflösen. / Foto: IMAGO/Future Image
Der Zeitplan aus dem Bundesgesundheitsministerium sieht vor, dass das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) am 18. oder am 25. September im Kabinett beschlossen wird. Doch der Widerstand innerhalb der Ampel-Koalition besteht weiterhin, vor allem die FDP wehrt sich gegen die »Apotheke ohne Apotheker«, wie im Referentenentwurf vorgesehen.
Formal auf die Bremse getreten hatte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Eine Sprecherin ihres Hauses bestätigte im August Recherchen der PZ, wonach der Leitungsvorbehalt des Ministeriums unter anderem die Regelungen zu den Filialapotheken betreffe.
Wurde dieser Punkt inzwischen abgeräumt? Aktuelle Antwort aus dem Stark-Watzinger-Ressort: »Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Leitungsvorbehalt für das Apotheken-Reformgesetz eingelegt. Der regierungsinterne Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen.«
Gerüchte, wonach Lauterbach auf die umstrittene Vertretungsregelung in seinem Entwurf verzichten könnte, wurden aus seinem Haus nicht bestätigt. Eine BMG-Sprecherin teilte auf Anfrage nur knapp mit: »Wir veröffentlichen prinzipiell Kabinettsinhalte erst kurz vor der Sitzung.« Und auch hier: Der Gesetzentwurf werde regierungsintern noch abgestimmt.
Ursprünglich hatte Lauterbach den Kabinettsbeschluss schon für den 17. Juli fest eingeplant. Doch zunächst scheiterte er am Bundesjustizministerium (BMJ). Das ebenfalls FDP-geführte Ressort von Marco Buschmann wollte sich bei der Rechtsprüfung nicht drängeln lassen. Der zweite Anlauf am 21. August scheiterte dann am Veto des BMBF.
Ob, wann und in welcher Form Lauterbach das ApoRG auf den Kabinettstisch zur Abstimmung legt – bis heute ist die Frage vollkommen offen. Auf der Vorhabenliste des BMG wird das Gesetz für die zweite Jahreshälfte jedenfalls noch geführt: »Wir wollen eine flächendeckende Apothekenversorgung insbesondere im ländlichen Raum gewährleisten, indem wir die Vergütung überarbeiten und die Gründung und den Betrieb von Apotheken erleichtern.«