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Kartentausch
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KBV warnt vor neuem Chaos beim E-Rezept 

Die Verschlüsselungsverfahren der Telematikinfrastruktur (TI) werden bis Ende des Jahres umgestellt. Doch viele Hersteller haben offenbar Probleme. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt jetzt, dass tausende Praxen ihre Anbindung an die TI verlieren könnten. Dann könnten beispielsweise keine E-Rezepte mehr signiert werden. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 07.11.2025  13:30 Uhr

Das Verschlüsselungsverfahren für die Telematik Infrastruktur muss bis Ende des Jahres umgestellt werden. Technisch bedeutet das einen Wechsel vom RSA (Rivest-Shamir-Adleman) auf den ECC (Elliptic Curve Cryptography)-Verschlüsselungsalgorithmus.  Betroffen sind Heilberufsausweise (eHBA), Institutionskarten (SMC-B) und Konnektoren.

In den letzten Wochen sorgte vor allem der schleppende Kartenaustausch des Anbieters Medisign für Schlagzeilen. Doch jetzt warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass ein kompletter Austausch bis Jahresende für viele Praxen nicht zu schaffen sein dürfte. Sollte es nicht zu einer Fristverlängerung kommen, könnten zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ab Januar keine E-Rezepte mehr austauschen, heißt es in den von der Körperschaft herausgegebenen »Praxisnachrichten«. 

Nach Einschätzung der Kassenärzte ist eine Übergangsfrist von mindestens zwei Quartalen nötig, in der die alten Arztausweise weiterhin rechtssicher eingesetzt und für die elektronische Signatur von Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen verwendet werden können.

Tausende Praxen ohne TI-Anbindung? 

Das Gleiche fordert die KBV für die SMC-B-Karte, auch Praxisausweis genannt, die für den Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigt werden. Der KBV-Vorstand hat deshalb bereits die Bundesnetzagentur, die Gematik sowie das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben. Man sei mit allen Beteiligten im Austausch, heißt es von der KBV. 

Das Fristende rückt immer näher. »Jetzt stellt sich wenige Wochen vor Jahresende heraus, dass die Hersteller trotz aller Anstrengungen diesen Austausch nicht mehr werden leisten können. Es geht hier vor allem um die elektronischen Heilberufsausweise, die ausgetauscht werden müssen. Das ist die Generation 2.0. Das heißt auch, wenn die Heilberufsausweise im Grunde noch gültig sind, auch über den 31.12.2025 hinaus, dass sie trotzdem getauscht werden müssen«, warnt KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner in einem Videointerview.

Sollte die Frist nicht verlängert werden, könnte es zu erheblichen Problemen kommen. »Im schlimmsten Fall würde das bedeuten, wenn man die Frist jetzt zum 31.12.25 setzt, dass dann Anfang des Jahres zigtausende Praxen ohne Anbindung an die TI sind, dass sie elektronische Rezepte und eAU nicht signieren können. Das würde einen immensen Schaden auch für die Digitalisierung insgesamt bedeuten«, warnt Sibylle Steiner.

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