KBV warnt vor neuem Chaos beim E-Rezept |
| Lukas Brockfeld |
| 07.11.2025 13:30 Uhr |
KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner warnt vor neuen Problemen mit dem E-Rezept. / © axentis.de / Lopata / KBV
Das Verschlüsselungsverfahren für die Telematik Infrastruktur muss bis Ende des Jahres umgestellt werden. Technisch bedeutet das einen Wechsel vom RSA (Rivest-Shamir-Adleman) auf den ECC (Elliptic Curve Cryptography)-Verschlüsselungsalgorithmus. Betroffen sind Heilberufsausweise (eHBA), Institutionskarten (SMC-B) und Konnektoren.
In den letzten Wochen sorgte vor allem der schleppende Kartenaustausch des Anbieters Medisign für Schlagzeilen. Doch jetzt warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung, dass ein kompletter Austausch bis Jahresende für viele Praxen nicht zu schaffen sein dürfte. Sollte es nicht zu einer Fristverlängerung kommen, könnten zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ab Januar keine E-Rezepte mehr austauschen, heißt es in den von der Körperschaft herausgegebenen »Praxisnachrichten«.
Nach Einschätzung der Kassenärzte ist eine Übergangsfrist von mindestens zwei Quartalen nötig, in der die alten Arztausweise weiterhin rechtssicher eingesetzt und für die elektronische Signatur von Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen verwendet werden können.
Das Gleiche fordert die KBV für die SMC-B-Karte, auch Praxisausweis genannt, die für den Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigt werden. Der KBV-Vorstand hat deshalb bereits die Bundesnetzagentur, die Gematik sowie das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben. Man sei mit allen Beteiligten im Austausch, heißt es von der KBV.
Das Fristende rückt immer näher. »Jetzt stellt sich wenige Wochen vor Jahresende heraus, dass die Hersteller trotz aller Anstrengungen diesen Austausch nicht mehr werden leisten können. Es geht hier vor allem um die elektronischen Heilberufsausweise, die ausgetauscht werden müssen. Das ist die Generation 2.0. Das heißt auch, wenn die Heilberufsausweise im Grunde noch gültig sind, auch über den 31.12.2025 hinaus, dass sie trotzdem getauscht werden müssen«, warnt KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner in einem Videointerview.
Sollte die Frist nicht verlängert werden, könnte es zu erheblichen Problemen kommen. »Im schlimmsten Fall würde das bedeuten, wenn man die Frist jetzt zum 31.12.25 setzt, dass dann Anfang des Jahres zigtausende Praxen ohne Anbindung an die TI sind, dass sie elektronische Rezepte und eAU nicht signieren können. Das würde einen immensen Schaden auch für die Digitalisierung insgesamt bedeuten«, warnt Sibylle Steiner.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.