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Psychotherapeuten
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KBV kündigt Klage gegen Honorarkürzung an

Über konkrete Vergütungen entscheidet die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens selbst. Gegen eine Senkung bei Psychotherapeuten formiert sich Protest – und nun auch eine Drohung mit Rechtsmitteln. Auch eine Kundgebung ist angekündigt worden. 
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 19.03.2026  12:36 Uhr

Kürzungen ab dem 1. April

Der Erweiterte Bundesausschuss hatte eine Honorarabsenkung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zum 1. April um 4,5 Prozent beschlossen. Zugleich werden Zuschläge für die Finanzierung von Personalkosten der Praxen rückwirkend zum 1. Januar um 14,5 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, erläuterte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Dem Gremium gehören Vertreter von KBV und GKV sowie unparteiische Mitglieder an. Die KBV, die neben den Kassenärztinnen und Kassenärzten auch die Psychotherapeuten vertritt, stimmte nach eigenen Angaben dagegen. Die Kürzung sei nicht zu rechtfertigen, sagte Gassen. »Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt.«

Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Beschluss nun wie üblich auf seine generelle Rechtmäßigkeit, wie ein Sprecher am Mittwoch mitgeteilt hatte. Er wies darauf hin, dass die Zahl der Psychotherapeuten in Deutschland zwischen 2014 und 2025 von rund 27.000 auf fast 42.000 gestiegen sei.

Der GKV-Spitzenverband hatte von einem Kompromiss gesprochen, der die Interessen von Psychotherapeuten und Beitragszahlern angemessen berücksichtige. Eine Überprüfung der Vergütungen sei gesetzlich vorgegeben, die Absenkungsmöglichkeit in den vergangenen zwei Jahren aber nicht genutzt worden. Seit 2013 seien die Durchschnittshonorare für Psychotherapeuten stärker gestiegen als bei den anderen ärztlichen Fachgruppen.

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