Bis Mitte 2024 habe die Extravergütung für Fachärzte die Krankenkassen mit 2,9 Milliarden Euro Mehrkosten belastet, heißt es einem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Haushaltsausschuss des Bundestages. / © Imago/Dirk Sattler
Keine gute Bilanz ziehen die Finanzkontrolleure für das 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Mit dem Gesetz wollte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine raschere Terminvergabe ermöglichen, um Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten zu verkürzen. Als Anreiz wurde Fachärztinnen und -ärzten in bestimmten Fällen eine zusätzliche, extrabudgetäre Vergütung gewährt.
Bis Mitte 2024 habe diese Sondervergütung die Krankenkassen mit 2,9 Milliarden Euro Mehrkosten belastet, heißt es einem Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Dem habe kein erkennbarer Nutzen gegenübergestanden; die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte hätten sich nicht verkürzt, ein verbesserter Zugang sei »nicht erkennbar«. Das Gesetz habe damit sein Ziel »verfehlt«, kritisieren die Kassenprüfer.
Zudem sei die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte von 33 Tagen 2019 auf 42 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Krankenkassen müssten zugleich »mit zunehmender Doppelfinanzierung und Mehrausgaben rechnen«. Daher seien »die bestehenden TSVG-Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen«, empfiehlt der BRH.
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta kritisierte das TSVG als »ein weiteres Beispiel für die kurzsichtige Gesundheitspolitik aus der Amtszeit von Jens Spahn«. Die Regelungen seien »unüberlegt« beschlossen worden und hätten bis heute »Milliarden an Beitragsgeldern verschlungen«.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die ambulante Versorgung verbessern und dafür ein Primärversorgungssystem einführen, nach dem Hausarztpraxen eine Lotsenfunktion übernehmen sollen. Bis zum Sommer soll ein Gesetz vorliegen. In diesem Zuge sollen die TSVG-Regelungen auf den Prüfstand.
Für den Bundesrechnungshof ist das zu spät. Die Verfasser drängen zur Eile und betonen, dass ein weiteres Abwarten »nicht hinnehmbar« sei.
Die Bilanz der Kassenprüfer wirft nach Ansicht von Martin Hoyer, Vize-Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, »ein Schlaglicht auf den Reformbedarf und die Ineffizienz in der ambulanten Versorgung«. Hoyer ließ wissen: »Die Dringlichkeit der Einführung einer verbindlichen Primärversorgung mit klar definierten Versorgungsaufgaben wird überdeutlich.« Klar sei zudem geworden, dass eine schnellere Terminvergabe sich nicht durch mehr Geld erreichen lasse, vielmehr brauche es eine bessere Koordination und die Einbindung interprofessioneller Teams.