Kassenärzte warnen vor Engpässen bei Notdiensten |
Das Bundessozialgericht sprach vor zwei Tagen ein Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten im Notdienst aus – seitdem sehen viele Stellen den Bereitschaftsdienst in Gefahr. / Foto: Adobe Stock/Ralf Geithe
Ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sagte der »Augsburger Allgemeinen« von heute, unabhängig von einer Prüfung des Urteils werde man auf das Bundessozialministerium »zugehen mit der dringenden Bitte, eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zum Ziel hat«, kündigte der Sprecher an. Nachdem in Baden-Württemberg wegen der Entscheidung Notfallpraxen schließen müssen, bestehe politischer Handlungsbedarf, sagte der Sprecher.
Das Bundessozialgericht in Kassel hatte vor zwei Tagen im Fall eines Zahnarztes entschieden. Dieser hatte als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste in einem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gestellten Notdienstzentrum übernommen. Die Rentenversicherung war davon ausgegangen, dass er selbstständig ist. Das Gericht entschied, dass er sozialversichert werden muss, da er eine »von dritter Seite organisierte Struktur« vorgefunden habe, »in der er sich fremdbestimmt einfügte«.
Patientenschützer warnen wegen des Urteils vor Einschnitten bei der bereitschaftsärztlichen Versorgung. »Das Modell des ärztlichen Notdienstes, der Praxis- und Hausbesuche rund um die Uhr ermöglicht, steht mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts auf tönernen Füßen«, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf, als Dienstaufsicht der Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag unverzüglich herstellen zu lassen. »Gerade immobile oft pflegebedürftige Menschen sind auf eine häusliche Erreichbarkeit im Notfall angewiesen«, betonte Brysch.
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hatte nach dem BSG-Urteil vor möglichen Problemen gewarnt. »Es ist aber durchaus zu befürchten, dass das BSG-Urteil gravierende Auswirkungen auf die Situation im Notdienst haben wird«, sagte der stellvertretende KVSH-Vorstandsvorsitzende Ralph Ennenbach der Deutschen Presse-Agentur. Zur endgültigen Einschätzung sei es noch zu früh.
Auch nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KVS) drohen nach dem Urteil Schließungen von ärztlichen Bereitschaftspraxen. Das Urteil werde »künftig leider gravierende Auswirkungen für die ambulante Versorgung der Patientinnen und Patienten haben«, teilte die KVS in Saarbrücken mit. Durch die Sozialversicherungspflicht kämen auf die KVS »finanziell und logistisch nicht zu stemmende Mehrbelastungen« zu, so die Vereinigung. »Daher ist es unausweichlich, die Poolärzte aus der Versorgung zu nehmen und die Bereitschaftsdienste den originär dienstverpflichteten niedergelassenen Ärzten und zugelassenen MVZ (Medizinische Versorgungszentren) zuzuweisen«, teilte die KVS mit. Aufgrund der Knappheit an dienstfähigen Ärzten sei dies »nur durch eine erhebliche Reduzierung der Bereitschaftsdienstpraxen« realisierbar.
Auf dpa-Anfrage teilte das Bundesgesundheitsministerium mit: »Der vertragsärztliche Notdienst hat zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung eine hohe Bedeutung.« Die Bedeutung und Reichweite der Entscheidung zur Sozialversicherungspflicht will das Ministerium demnach prüfen, sobald die Entscheidungsgründe des Bundessozialgerichts vorliegen. Gemeinsam mit dem Bundessozialministerium habe man bereits im Juli das Thema »Erwerbsstatus von Bereitschaftsärzten« mit betroffenen Verbänden erörtert. Der Dialog werde unter Berücksichtigung der Entscheidung fortgesetzt.