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Gematik-Beschluss

Kassenärzte gegen E-Rezept-Pflicht ab 2024

Die Einführung des E-Rezepts dümpelt seit längerer Zeit vor sich hin. Nun soll die elektronische Verordnung per Gesetz ab 2024 verpflichtend sein. Die Gematik hat dies jetzt auch mehrheitlich beschlossen – gegen den Willen der Kassenärzte. Die Ärzte seien technisch noch nicht so weit, heißt es.
Ev Tebroke
23.06.2023  14:00 Uhr

KBV will E-Rezept noch weiter erproben

Die Vorstände der Kassenärzte kritisieren hingegen, dass die Einwände der KBV ignoriert wurden, ohne bisherige Erkenntnisse aus den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu nutzen und darauf aufzubauen – beispielsweise beim Hinweis auf die Praxisverwaltungssysteme (PVS). »Nach den bisherigen Erfahrungen der KVen funktioniert das E-Rezept noch nicht in allen Praxisverwaltungssystemen reibungslos und anwenderfreundlich. Wir brauchen dafür dringend Standards und Erprobungen, deren Einhaltung von einer unabhängigen Instanz überwacht werden«, fasste Steiner zusammen.

KBV-Vorstandsvize Stephan Hofmeister betont, man dürfe nicht außer Acht lassen, »dass wir es mit einer Massenanwendung zu tun haben«. Bei 460 Millionen Rezepten pro Jahr seien bis zu anderthalb Millionen E-Rezepte pro Tag zu erwarten. »Wir wissen nicht, ob das System unter voller Belastung überhaupt funktioniert.« Probleme bereitet den Ärzten demnach offensichtlich auch der notwendige Einsatz der elektronischen Signatur. »Hier sind Verbesserungen notwendig, damit das Ausstellen von Rezepten auf digitalem Weg nicht am Ende mehr Zeit kostet, als das klassische Verfahren mit händischer Unterschrift.«

Die Gematik setzt nach eigenen Angaben auf das zweite Halbjahr. Hier sei es nun von besonderer Bedeutung, dass (Zahn-)Ärztinnen und Ärzte im laufenden Rollout-Prozess von den jeweiligen Bundes- und Landesorganisationen sowohl Orientierung als auch Unterstützung erhalten, damit in den Praxen flächendeckend auf das E-Rezept umgestellt wird und Erfahrungen mit dem neuen Prozess gesammelt werden können. So könne der Abschluss des Rollouts bis Ende 2023 sichergestellt werden. »Damit sind dann alle Voraussetzungen für eine bundesweit verpflichtende Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 gegeben.«

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