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ABDA fordert Soforthilfe

Kassenabschlag runter, Skonto freigeben

Die ABDA fordert eine sofortige Senkung des Kassenabschlags und eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), so dass Skonti im Handel explizit wieder erlaubt werden. Das hat der Gesamtvorstand aller Kammern und Verbände heute beschlossen.
Alexander Müller
15.02.2024  12:30 Uhr

Im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) geplanten Honorarreform pochen die Apotheken auf die versprochene Soforthilfe. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Skonto-Streit hat sich die Situation der Apotheken aus Sicht der ABDA weiter verschärft.

Die ABDA will sich in Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun für eine Änderung der AMPreisV einsetzen. Demnach sollen Skonti explizit wieder erlaubt werden – also aus der Rabattbetrachtung ausgenommen werden. Die Rabatte der Großhändler könnten weiterhin auf den prozentualen Teil ihrer Marge beschränkt bleiben, das Packungsfixum des Großhandels wäre nicht betroffen.

Unabhängig von der BGH-Entscheidung hält die ABDA an ihrer Forderung nach einer finanziellen Soforthilfe fest. Der Gesamtvorstand hat die ABDA-Spitze damit beauftragt, sich für eine deutliche Senkung des Zwangsrabatts an die Krankenkassen einzusetzen.

Erhöhung zurücknehmen

Der Gesetzgeber hatte den Abschlag mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) Anfang 2023 sogar für zwei Jahre von 1,77 auf 2 Euro erhöht. Die Maßnahme ist bis Ende Januar 2025 befristet. Mindestens die vorzeitige Rücknahme dieser Sparmaßnahme zulasten der Apotheken wäre aus Sicht der ABDA nötig, angesichts der wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe eigentlich eine deutlich stärkere Absenkung.

Eine komplette Abschaffung des Abschlags würde die Apotheken zwar finanziell entlasten. Doch es gibt Argumente gegen diese Idee. Denn der Zwangsrabatt hat eine entscheidende Steuerungsfunktion: Die Krankenkassen haben nur bei pünktlicher Zahlung der Rechnung innerhalb von zehn Tagen Anspruch auf den Abschlag. So sieht es § 130 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) vor. Heißt im Umkehrschluss: Ohne Abschlag müssen die Apotheken womöglich deutlich länger auf ihr Geld warten.

Am morgigen Freitag wird die ABDA-Spitze erneut zu Gesprächen im BMG sein. Dabei soll es nicht nur um die Soforthilfe, sondern auch die anderen Eckpunkte gehen. Bis zum April wird der Referentenentwurf aus dem Ministerium erwartet. Besonders kritisch werden bei der ABDA die Pläne des Ministers gesehen, unter bestimmten Umständen Apotheken ohne Apotheker oder Apothekerin zu ermöglichen. Doch auch in den Bereichen Telepharmazie und nicht zuletzt bei der geplanten Honorarreform gibt es noch reichlich Gesprächsbedarf.

Ein Milliarde Euro Soforthilfe für Apotheken

Akute Unterstützung für Apotheken,  nämlich eine Milliarde Euro als finanzielle Soforthilfe noch in diesem Jahr, forderte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zudem heute im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ).  Nur so könne dem anhaltenden Apothekensterben Einhalt geboten und damit die wohnortnahe Versorgung aufrechterhalten werden.

Das Geld solle den Apotheken als Notpauschalen, als Erhöhung des Packungsfixums und als weitere Senkung des Apothekenabschlags zukommen, sagte Overwiening der Zeitung. Allein weil die Apotheken für die Krankenkassen viel Geld einsparten, nämlich 500 Millionen Euro über die Rabattverträge mit den Pharmaherstellern, sei die Forderung gerechtfertigt.

 

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