Kassen wollen pDL-Zuschuss kürzen |
Alexander Müller |
14.08.2025 13:00 Uhr |
Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zu pharmazeutischen Dienstleistungen ist rechtskräftig. / © Getty Images/Rockaa
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurden Ende 2020 die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) angelegt, wobei die konkrete Ausgestaltung bei den Vertragspartnern lag. Da sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) nicht einigen konnten, entschied im Mai 2022 die Schiedsstelle über fünf konkrete pDL und die jeweilige Vergütung.
Der Kassenverband zog gegen den Schiedsspruch vor Gericht, beklagt wurden die Höhe der Vergütung sowie die pDL »Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck«. Auch die Ärzteschaft klagte: Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sah die ärztliche Therapieentscheidung in Gefahr und klagte ebenfalls.
Die Klage der KV wurde vom Landessozialgericht im Oktober 2024 für unzulässig erklärt – weil die Kassenärzte von den pDL gar nicht berührt seien. Auch die Klage des GKV-Spitzenverbands wurde abgewiesen. Schiedsstellen hätten einen breiten Gestaltungsspielraum, so das Gericht.
In beiden Fällen wurde Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Doch weder Kassen noch KV legten Rechtsmittel ein, sodass die Entscheidung inzwischen rechtskräftig geworden ist. Der GKV-Spitzenverband habe sich »auf Basis einer internen Bewertung« dagegen entschieden, weiter gegen die Entscheidung vorzugehen, so ein Sprecher auf Nachfrage der PZ. Das LSG habe der Schiedsstelle einen weiten Ermessensspielraum gewährt.
Geschlagen geben will sich der Kassenverband dennoch nicht, wählt aber eine andere Arena. »Trotz der in diesem Schiedsspruch festgehaltenen weiten Definition der Leistungen und hohen Vergütungsbeträge wird weiterhin nur ein kleiner Teil der in den pDL-Fonds fließenden Mittel auch tatsächlich abgerufen«, so der Sprecher. Und weiter: »Der GKV-Spitzenverband setzt sich daher dafür ein, dass die Zuführungen zum Fonds auf ein angemessenes Maß reduziert und die angesammelten Mittel im Umfang von fast einer halben Milliarde Euro für eine dringend notwendige Entlastung der Beitragszahlenden bereitgestellt werden.«
Aktuell fließen pro abgegebenem Fertigarzneimittel zu Lasten der GKV 20 Cent zur Finanzierung der pharmazeutischen Dienstleistungen in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Tatsächlich werden diese Mittel aktuell bei Weitem nicht abgerufen. Fehlende Wirtschaftlichkeit, Personal- und Zeitmangel werden von vielen Apothekenteams als Begründung angeführt.
Der DAV setzt sich schon seit Längerem dafür ein, dass die Vergütung der einzelnen Leistungen erhöht wird, damit sich das Angebot für die Apotheken wirtschaftlich besser darstellen lässt. Außerdem geht es DAV-seitig darum, den Katalog zu erweitern und neue pDL zu etablieren. Die Politik zeigt sich vor allem in Sachen Prävention aufgeschlossen, die Krankenkassen müssen in den Verhandlungen überzeugt werden.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass einige Apotheken die pDL schon heute erfolgreich anbieten. Dazu zählt Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK). Wie das in der Praxis gelingen kann, darüber spricht Scharpf in einem »PZ Nachgefragt Live« am 17. September auf der Expopharm in Düsseldorf. An der Diskussion über die mögliche Weiterentwicklung der pDL werden sich dort auch die Krankenkassen beteiligen.