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Umverteilung beim Honorar

Kassen wollen große Apotheken belasten

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) schlägt eine Umverteilung zwischen Apotheken vor. Umsatzstarke Apotheken sollen weniger Honorar bekommen, Landapotheken gestärkt werden. Das sagte GKV-Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Alexander Müller
21.05.2024  08:20 Uhr

Der Kassenverband stellt sich einen »Versorgungsbonus« für Landapotheken vor. Zur Gegenfinanzierung soll das Fixum für Apotheken mit hohen Umsätzen gesenkt werden. »Apotheken, welche die Versorgung in der breiten ländlichen Fläche stemmen, verdienen eine wirtschaftliche Bevorzugung gegenüber Apotheken im hochfrequentierten Stadtkern«, sagte Stoff-Ahnis dem RND.

Landapotheken seien wichtig für die Versorgung, könnten aufgrund ihrer Lage aber nur weniger Arzneimittel abgeben. Mit dem »Versorgungsbonus« wollen die Kassen damit indirekt die Verteilung der Apotheken steuern: »Wir brauchen keine elf Apotheken fußläufig zum Münchner Marienplatz. Wir müssen aber dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten auch in der Uckermark, in Ostfriesland oder im Hunsrück eine Apotheke in der Nähe finden können«, so Stoff-Ahnis zum RND.

Der GKV-SV hat noch weitere Pläne: So soll die Praxissoftware der Ärzte künftig direkt über Lieferengpässe und Versorgungsalternativen informieren können. Als Vorbild dient eine App, die in Österreich zum Einsatz kommt. Ärzte und Versicherte können dort Informationen zur Verfügbarkeit von Medikamenten einsehen. »Benötigt wird auch in Deutschland eine digitale Lösung auf der Höhe der Zeit«, mahnt der Spitzenverband.

Auch Lauterbach plant Umverteilung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant ebenfalls eine Umverteilung beim Apothekenhonorar. In den Eckpunkten seines Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) ist vorgesehen, dass der variable Honorarbestandteil von derzeit 3 Prozent schrittweise auf 2 Prozent gesenkt wird. Das Fixum soll entsprechend angehoben werden. Lauterbach sieht in seinen Plänen aber – anders als jetzt der GKV-SV – keine Unterscheidung zwischen Umsatzklassen der Apotheken vor.

Die ABDA hat die Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) scharf kritisiert, da die Apotheken noch stärker von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wären, sollte der prozentuale Anteil am Preis gesenkt werden.

Lauterbach will das Gesetz noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen, auf den Referentenentwurf wartet die Branche seit Monaten. Besonders umstritten sind die Pläne des Ministeriums, PTA unter bestimmten Voraussetzungen Vertretungsrechte in Apotheken einzuräumen. Vor allem der Koalitionspartner FDP will sich darauf nicht einlassen, wie die für Apotheken zuständige Gesundheitspolitikerin Kristine Lütke erneut bekräftigte.

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