Kassen wollen Abrechnung reformieren |
Stationäre Behandlungen kosten die gesetzliche Krankenversicherung etwa 90 Milliarden Euro im Jahr. / Foto: Adobe Stock/upixa
Über 90 Milliarden Euro zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich für die stationäre Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten, das sind ein Drittel der gesamten GKV-Ausgaben. Die Krankenkassen sind gesetzlich zur Abrechnungsprüfung verpflichtet und sollen so einen wirtschaftlichen Umgang mit Beitragsgeldern und eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sichern. Der GKV-Spitzenverband wünscht sich eine Vereinfachung des bestehenden Prüfsystems.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) soll die Prüfung von Krankenhausabrechnungen unbürokratischer werden. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die bisherigen Einzelfallprüfungen durch strukturierte Stichprobenprüfung abgelöst werden.
Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands würde dies bedeuten, dass die Krankenkassen nicht mehr wie bisher auffällige oder offensichtlich fehlerhafte Rechnungen aufgreifen und einer Prüfung unterziehen dürften, sondern der Medizinische Dienst (MD) Rechnungen lediglich stichprobenhaft prüfen darf.
Der GKV-Spitzenverband legt ein Argumentationspapier zur Krankenhausabrechnungsprüfung vor, das unter Beteiligung von Krankenkassen, Verbänden und Abrechnungszentren erarbeitet wurde. Die fünf Forderungen sollen die Abrechnungen für alle Beteiligten erleichtern und gleichzeitig eine wirtschaftliche Verwendung der Beitragsgelder sicherstellen.