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TSVG

Kassen wittern neue Chance für 2HM-Gutachten

Als Grundlage politischer Entscheidungen soll das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Zukunft regelmäßig Daten zur Anzahl der abgegebenen Arzneimittelpackungen beim Deutschen Apothekerverband (DAV) einfordern können. Die Krankenkassen würden diese Aufgabe viel lieber in den Händen des Wirtschaftsministeriums sehen – um damit auf das 2HM-Gutachten zum Apothekenhonorar aufbauen zu können.
Stephanie Schersch
13.02.2019  12:38 Uhr

Es ist eigentlich nur eine recht kleine Neuerung, die Union und SPD über einen Änderungsantrag in das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) einbringen wollen. Um die Arzneimittelversorgung weiterentwickeln zu können, soll der DAV dem Gesundheitsministerium künftig auf Wunsch Daten zur Anzahl der in öffentlichen Apotheken abgegebenen Rx-Packungen zur Verfügung stellen. Die Apotheker halten das für einen richtigen Schritt. Schließlich könne dieser Vorstoß »ein Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung sein«, heißt es beim DAV.

Etwas anders sieht das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er wittert eine neue Chance, über die geplante Regelung das umstrittene Gutachten zum Apothekenhonorar wieder ins politische Gespräch zu bringen. Die Agentur 2HM hatte die Studie 2017 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) erstellt. Darin benennen die Autoren zum Teil deutliches Einsparpotenzial im Apothekenmarkt, Kritiker werfen ihnen allerdings gravierende Rechenfehler vor.

Fundierte Datenbasis

Natürlich sei es sinnvoll, gesundheitspolitische Entscheidungen auf Basis einer fundierten Datengrundlage zu treffen, schreibt der Kassenverband in einer Stellungnahme zum TSVG. Die mit dem Änderungsantrag eingeforderten Daten reichten dafür aber bei Weitem nicht aus. »Sie decken lediglich einen Teil der Einnahmenseite der Apotheken ab, die Ausgabenseite wird gar nicht betrachtet.« Das 2HM-Gutachten hingegen liefere den Ansatz einer fundierten Datenbasis. »Durch den vorgesehenen Änderungsantrag ergibt sich nun die Gelegenheit, die Vorarbeiten des Gutachtens zu verstetigen und in gesetzgeberische Maßnahmen einfließen zu lassen«, heißt es.

Die Krankenkassen drängen daher darauf, das Wirtschaftsministerium in die geplante Regelung einzubeziehen. Schließlich sei es ohnehin in erster Linie zuständig für die Arzneimittelpreisverordnung. Am liebsten aber würde der GKV-Spitzenverband noch einen Schritt weitergehen und dem BMWi das Zepter gleich vollständig überreichen. So sollte das Wirtschaftsministerium nach Vorstellung der Kassen lediglich im Einvernehmen mit dem BMG »die erforderlichen Daten und ihre Quellen sowie die Frequenz ihrer Erhebung« festlegen können, die als Grundlage für Reformen der Arzneimittelversorgung und Apothekenvergütung erforderlich sind.

Am heutigen Mittwoch diskutiert der Gesundheitsausschuss im Bundestag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über das TSVG. Geladen sind auch Deutscher Apothekerverband und Krankenkassen. Beide Seiten haben damit die Chance, ihre Positionen zu dem Gesetz persönlich vorzutragen – sofern die Abgeordneten gezielt danach fragen.

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