| Cornelia Dölger |
| 28.11.2025 13:00 Uhr |
Bis Ende kommender Woche wollen die AOKen eine Lösung finden. Man befinde sich aktuell noch in der Prüfung und Beratung zur Vorgehensweise, so ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. Die TK ließ wissen, dass man sich mit anderen Ersatzkassen abstimme.
Bei der DAK Gesundheit sei man »überrascht« gewesen, dass die Übergangsregelung nicht wie geplant vor Fristablauf im Rahmen des BEEP verlängert worden sei. Damit bestehe ab dem 2. Dezember für diese Produkte keine gesetzliche Grundlage für eine Leistungsgewährung mehr, so eine Sprecherin. Man bemühe sich um eine schnelle Klärung.