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Erstattungsfrist endet
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Kassen stimmen sich zu Wundversorgung ab

Am 1. Dezember endet – erneut – eine Übergangsfrist, innerhalb derer spezielle Wundauflagen ohne Nachweis ihres besonderen Nutzens erstattet werden. Der Bundesrat hat ein Gesetz blockiert, mit dem eine Verlängerung geplant war. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mauert, die Kassen stimmen sich ab. 
AutorCornelia Dölger
Datum 28.11.2025  13:00 Uhr

Bemühen um schnelle Klärung

Bis Ende kommender Woche wollen die AOKen eine Lösung finden. Man befinde sich aktuell noch in der Prüfung und Beratung zur Vorgehensweise, so ein Sprecher des AOK-Bundesverbands. Die TK ließ wissen, dass man sich mit anderen Ersatzkassen abstimme.

Bei der DAK Gesundheit sei man »überrascht« gewesen, dass die Übergangsregelung nicht wie geplant vor Fristablauf im Rahmen des BEEP verlängert worden sei. Damit bestehe ab dem 2. Dezember für diese Produkte keine gesetzliche Grundlage für eine Leistungsgewährung mehr, so eine Sprecherin. Man bemühe sich um eine schnelle Klärung.

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