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Overwiening kontert Knieps

Kassen sollten pDL bewerben

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hat die Kritik des BKK-Dachverbandes an den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) zurückgewiesen. Die Betriebskrankenkassen hatten den Nutzen der Blutdruckmessung in Apotheken in Frage gestellt. Overwiening findet, dass die Kassen dafür werben sollten.
29.01.2024  18:30 Uhr

Bluthochdruck sei der wichtigste Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzinfarkt, so Overwiening. Nach aktuellen Daten seien in Deutschland mehr als 30 Prozent der Erwachsenen betroffen. Um das Risiko für Folgeerkrankungen zu reduzieren, sollten Patientinnen und Patienten eine leitliniengerechte Blutdruckeinstellung erreichen.

Bei mindestens 30 Prozent der behandelten Menschen liege der Blutdruck aber nicht im Zielbereich, so die ABDA-Präsidentin weiter. »Die Empfehlung der Europäischen Gesellschaft für Hypertonie, öffentliche Apotheken bei der Begleitung von Blutdruckpatientinnen und -patienten einzubinden, beruht unter anderem auf der Evidenz aus 90 randomisierten kontrollierten Studien mit mehr als 33.400 Patientinnen und Patienten.«

Aufgrund dieser Daten hätten Versicherte mit einem vom Arzt oder der Ärztin festgestellten Bluthochdruck und einem verordneten Blutdruckmittel Anspruch auf die entsprechende pDL. »Die ›Risikoerfassung hoher Blutdruck‹ wurde aufgrund des klar nachgewiesenen Bedarfs und des belegten Nutzens für Patientinnen und Patienten als honorierte pharmazeutische Dienstleistung in den Apotheken vor Ort eingeführt«, so die ABDA-Präsidentin.

PhiP-Aktion zeigt Wirkung

Auch Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) können die Messung in der Apotheke durchführen. Bei der Aktion für die angehenden Apothekerinnen und Apotheker habe sich deutlich gezeigt, dass 48 Prozent der Versicherten einen nicht ausreichend kontrollierten und nicht gut eingestellten Blutdruck aufwiesen, so Overwiening.

Eben diese Aktion hatte der BKK Dachverband kritisiert: »Die pharmazeutische Kompetenz in den Apotheken sollte an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Dort wo sie etwas bewirken kann. Beispielsweise in der Medikationsanalyse von Patientinnen und Patienten, die mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente einnehmen. Eine einmalige Blutdruckmessung, um angehende Apothekerinnen und Apotheker dazu zu animieren, Gelder aus dem Fonds abzurufen, und sie mit Schokolade zu beschenken, gehört ausdrücklich nicht dazu«, so Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.

Overwiening findet es angesichts der gegebenen Fakten »befremdlich«, dass Krankenkassen auf den Beitrag der Apotheken zur Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verzichten wollten. »Pfennigfuchserei ist völlig unangebracht, wenn es darum geht, die Gesundheit der Bevölkerung mit neuen Versorgungsideen zu verbessern«, so die ABDA-Präsidentin. Die Kassenvertreterinnen und -vertreter sollten ihren Tunnelblick verlassen.

Einzelabrechnung wäre Bürokratiemonster

Auch der Vorschlag des BKK-Dachverbandes, die Dienstleistungen künftig einzeln mit den Kassen abzurechnen, gehe an der Versorgungsrealität komplett vorbei, so Overwiening. Der bürokratische Dokumentationsaufwand mit den pDL sei schon jetzt enorm, Einzelabrechnungen würden zudem die Verwaltungskosten die Höhe treiben.

Overwiening erinnert Knieps auch daran, dass die fünf definierte pDL von einer Schiedsstelle unabhängig geprüft und festgelegt wurden. »Die Krankenkassen sollten den Mehrwert der pharmazeutischen Dienstleistungen in den Fokus stellen – anstatt diese in Frage zu stellen«, so Overwiening. Der BKK-Dachverband sollte diese Leistungen bei den Versicherten bewerben.

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