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Verordnung des BMG 

Kassen sollen für RSV-Schutz zahlen

Infektionswellen mit dem Erreger RSV machten schon vielen Kleinkindern und Eltern zu schaffen – und auch Praxen und Kliniken. Nun ist ein Anspruch auf eine vorbeugende Immunisierung für alle in Sicht.
dpa
23.07.2024  10:08 Uhr

Für Neugeborene und Säuglinge soll ein empfohlener Schutz gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV künftig auf Kassenkosten möglich sein. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Kommen soll ein Anspruch auf eine Immunisierung mit dem Antikörper Wirkstoff Nirsevimab (Beyfortus®) bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres unabhängig von Risikofaktoren. Hintergrund ist eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) von Ende Juni.

Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) ist bei Säuglingen und Kindern die häufigste Ursache von Erkrankungen der unteren Atemwege. Jährlich kommen deswegen nach Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) etwa 25.000 Säuglinge ins Krankenhaus. Rund 200.000 Säuglinge mit RSV werden ambulant behandelt. Das Virus wird über Tröpfchen übertragen.

Spritze soll schwere Verläufe verhindern

Wie das Ministerium im Entwurf erläutert, sollen mit dem umfassenden Anspruch auf RSV-Schutz für gesetzlich Versicherte schwere Krankheitsverläufe, Behandlungen auf der Intensivstation oder auch Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen verhindert werden. Zugleich sollen Engpässe und Überlastungen in Kinderarztpraxen und Kliniken vermieden werden, die es zuletzt bei RSV-Wellen gegeben hatte.

Husten, Niesen und Fieber

Bei Kindern zeigt sich eine RSV-Infektion meist zuerst durch eine laufende Nase und fehlenden Appetit. Der Rachen kann entzündet sein. »Husten und Niesen folgen, und häufig tritt Fieber auf«, schreibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite. In der Folge seien Bronchitis und Lungenentzündung möglich. Bei schwerem Verlauf könne eine künstliche Beatmung nötig sein.

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