Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Abrechnung von Rezepturen

Kassen pochen auf Teilmengen

Ab dem Jahreswechsel gelten bei der Abrechnung von Rezepturen neue Preisvorgaben. Allerdings gibt es zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterschiedliche Auffassungen, wie im »vertragslosen Zustand« abgerechnet werden soll.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 27.12.2023  18:00 Uhr

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Anlage 1 (Stoffe) und Anlage 2 (Gefäße) der Hilfstaxe zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Damit tritt zum Jahreswechsel der vertragslose Zustand ein, da es keine Fortgeltungsklausel für die bisherigen Preise gibt. Aus Sicht des DAV entfalten daher die Preisregelungen der §§ 4 und 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ihre volle Wirkung.

Der DAV empfiehlt bei der Rezepturabrechnung ab dem 1. Januar 2024, stets die gesamte Packung in Ansatz zu bringen, keine Teilmengen. Denn in der AMPreisV heiße es dazu konkret:

a) Bei Abgabe eines Stoffes in unverändertem Zustand sowie bei Zubereitungen aus Stoffen ist der Festzuschlag von 100 % bzw. 90 % auf den »Einkaufspreis der üblichen Abpackung« (§ 4 Absatz 2 AMPreisV bzw. § 5 Absatz 2 Ziffer 1) zu erheben.

b) Bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln ist der Festzuschlag von 90 % auf die erforderliche Packungsgröße (§ 5 Absatz 2 Ziffer 2) zu erheben.

Der abrechenbare Apothekeneinkaufspreis ist aus DAV-Sicht bei Stoffen und nicht verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln der tatsächliche Einkaufspreis der Apotheke und bei verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln der Apothekeneinkaufspreis gemäß ABDA-Artikelstamm.

Kassen pochen auf Teilmengen

Der DAV macht allerdings darauf aufmerksam, dass die Krankenkassen eine andere Auffassung vertreten. Tatsächlich hat der GKV-Spitzenverbands gegenüber den Mitgliedskassen mitgeteilt, dass zur Herstellung der Rezeptur nur die erforderliche Stoffmenge abgerechnet werden darf, also nur die anteilige Packungsmenge. Die Restmenge sei für die Herstellung nachfolgender Rezepturen weiter zu verwenden. Die Abrechnung der Restmenge als Verwurf ist laut GKV-Spitzenverband grundsätzlich nicht zulässig.

Divergenz gibt es auch beim Begriff »übliche Abpackung«. Die von den Apotheken als tatsächliche Einkaufspreise abgerechneten Preise könnten von den Krankenkassen zudem gar nicht nachvollzogen werden. Die Anbieter von Stoffen und Gefäßen unterlägen keiner Preisregulierung und müssten die Preisangaben auch nicht melden. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt daher den Krankenkassen, sich von den Apotheken immer die Einkaufsnachweise vorlegen zu lassen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sei über den Sachverhalt informiert worden.

Die Apotheken müssen sich entscheiden, ob sie ab dem 1. Januar jeweils die ganze Packung abrechnen und dann mit gegebenenfalls eine Retaxation riskieren oder ob sie auf Nummer sicher gehen und gemäß der Auslegung der Kassen nur Teilmengen abrechnen. Und sollten die Kassen tatsächlich Einkaufsnachweise einfordern, wäre der Aufwand auf beiden Seiten enorm. 

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa