Kassen haben ihren Auftrag erfüllt |
Jennifer Evans |
23.10.2018 15:20 Uhr |
Die Kassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Geld in Gesundheitsförderung und Prävention zu stecken, um die gesunde Lebensweise ihrer Versicherten zu fördern. Im sogenannten Präventionsgesetz ist seit 2015 auch der Umfang festgelegt, den sie jährlich mindestens pro Mitglied dafür erbringen müssen. Dieses Ziel haben die Kassen aus Sicht der Bundesregierung erreicht.
Zudem haben die Kassen in den meisten Bundesländern entsprechende Stellen eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Anträgen für Präventionsleistungen richten können - obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind . Nach Angaben der Bundesregierung existieren verschiedene Modelle etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Thüringen.
Gefragt nach dem aktuellen Stand der Nationalen Präventionsstrategie antwortete die Regierung, dass in den Ländern bereits entsprechende Landesrahmenvereinbarungen geschlossen worden seien. Diese Einigungen haben zum Ziel, bundeseinheitliche und sektorübergreifende Empfehlungen zur Gesundheitsförderung zu definieren. Zudem befinde sich ein Präventionsbericht in Vorbereitung. Er gibt Aufschluss über die bisherigen Entwicklungen, Erfahrungen und Aktivitäten rund um die Gesundheitsförderung. Auch dient der Bericht dazu, die Zusammenarbeit unter den Organisationen, Einrichtungen und Trägern langfristig zu verbessern. Erstmals am 1. Juli 2019 soll er dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden.
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