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E-Rezept-Retax

Kassen bremsen bei Friedenspflicht

Die Apotheken befürchten Retaxationen aufgrund der Probleme beim E-Rezept-Start. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat zwar eine Friedenspflicht gefordert. Bei der konkreten Umsetzung liegen Krankenkassen und Apothekerschaft aber noch weit auseinander.
Alexander Müller
18.03.2024  14:00 Uhr
Kassen bremsen bei Friedenspflicht

Das BMG hatte sich am 20. Februar direkt an den Deutschen Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) gewandt und diese zur Vereinbarung einer Friedenspflicht aufgefordert. So sollten die Apotheken etwa keine Retaxationen aufgrund einer falschen oder unvollständigen Angabe der ärztlichen Berufsbezeichnung mehr befürchten müssen.

Anfang des Monats fasste der DAV beim Kassenverband nach, schließlich sei man vom BMG explizit beauftragt worden. Tatsächlich habe der GKV-SV gegenüber den Kassen aber nur eine Empfehlung ausgesprochen, Retaxationen aufgrund formaler Fehler bei E-Rezepten möglichst zu vermeiden, monierte der DAV. Sinngemäß hatte der Kassenverband das gegenüber dem BMG so mitgeteilt.

Dem DAV reicht das nicht aus, er fordert eine rechtsverbindliche Friedenspflicht. Der GKV-SV könne beispielsweise erklären, dass alle Fehler, die beim Ausstellen des E-Rezepts in der Praxis geschehen und vom Fachdienst der Gematik nicht erkannt werden, grundsätzlich keine Retaxationen auslösen. Die Friedenspflicht solle auf unbestimmte Zeit und für alle bisher ausgestellten E-Rezepte gelten.

Dem GKV-SV geht ein solcher pauschaler Verzicht auf Retaxationen aber zu weit. Die Position des Kassenverbands: Das BMG habe sich zunächst nur auf potenzielle Beanstandungen wegen der fehlenden Berufsbezeichnung bezogen. Die gewünschte Friedenspflicht könne anschließend punktuell erweitert werden, wenn ähnlich gelagerte Fälle auftreten.

Zudem finden die Kassen eine Friedenspflicht auf unbestimmte Zeit zu weitgehend. Die Regelung könne zeitlich begrenzt sein, schließlich würden sich die Anfangsprobleme des E-Rezeptes auf absehbare Zeit lösen. Anderenfalls könnte die Frist immer noch verlängert werden. Einig sind sich die Verhandlungspartner darin, dass beim Thema Friedenspflicht noch Gesprächsbedarf besteht.

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