Kasse zahlt nicht für Abnehmspritze |
Die Frage, ob ein Abnehmpräparat von den Kassen erstattet werden muss, beschäftigte jetzt das Sozialgericht Mainz. / © Adobe Stock/Vincent Scherer
Dem Gericht zufolge hatte die versicherte Frau bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für das Mittel «Wegovy®» beantragt. Der Versicherer lehnte ab. Diese Ablehnung bestätigte das Gericht nun, da es sich um ein Arzneimittel zur Gewichtsreduktion und damit um ein »Lifestyle-Produkt« handele (Aktenzeichen: S 7 KR 76/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
»Lifestyle-Produkte« seien von der Versorgung gesetzlicher Krankenkassen ausgeschlossen. Die Krankenkassen seien durch die Verfassung nicht verpflichtet, »alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei«, so das Gericht. Anders sei dies nur bei lebensbedrohlichen Krankheiten, welche bei der Klägerin jedoch nicht vorgelegen habe.
Schon länger gibt es indes Überlegungen, die Mittel in die Erstattung zu bringen. Der ehemalige US-Präsident Joe Biden regte vergangenes Jahr angesichts weltweit steigender Adipositas-Zahlen an, Abnehmpräparate ab 2026 für Millionen von Amerikanern zugänglich zu machen, um Fettleibigkeit zu bekämpfen und damit verbundene Gesundheitskosten zu senken. Auch in England gibt es Pläne, dass der National Health Service (NHS) Abnehmspritzen für Adipöse finanziert.
Der mittlerweile riesige Markt tut sein Übriges. So legten die Pharmaunternehmen Eli Lilly und Novo Nordisk dank ihrer Abnehmpräparate Mounjaro ® und Wegovy ® enorm zu. Laut Medienberichten ließ Eli Lilly zwischenzeitlich verlauten, man sei im »guten Dialog mit der Bundesregierung hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit für Adipositas-Medikamente«.
Grünes Licht kam dafür aber bis heute nicht. Dass es keine Sonderregel für Wegovy geben werde, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März vergangenen Jahres bekräftigt. Auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte auf PZ-Anfrage bestätigt, dass Abnehmmedikamente auch künftig nicht von den Krankenkassen erstattet würden. Auch die Kassen halten nichts davon. Die »Lifestyle«-Regelung stelle »einen gesetzlichen Ausschluss« dar, »der für uns maßgebend ist«, sagte ein Sprecher seinerzeit zur PZ.