Kartellvorwurf gegen Buscopan-Hersteller |
Cornelia Dölger |
18.06.2024 09:00 Uhr |
Wie die Europäische Kommission erklärte, soll es zwischen Alchem und anderen Unternehmen illegale Preisabsprachen gegeben haben. / Foto: TIM BIELER
Schon im vergangenen Oktober waren mehrere Pharmahersteller – der Ingelheimer Hersteller Boehringer sowie Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Linnea, Transo-Pharm und C2 Pharma – ins Visier der EU-Wettbewerbshüter geraten. Wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängte die Europäische Kommission damals Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro gegen fünf der Unternehmen.
Laut Europäischer Kommission sollen sie untereinander einen Mindestverkaufspreis für Butylscopolamin festgelegt haben, einen Ausgangsstoff zur Herstellung von Buscopan und entsprechender Generika, die gegen Bauchkrämpfe eingesetzt werden. Darüber hinaus tauschten die Unternehmen demnach sensible Geschäftsinformationen aus.
Illegale Preisabsprachen zwischen den sechs Unternehmen gab es laut Kommission von November 2005 bis September 2019. Es war das erste Mal, dass die Kommission Geldbußen wegen eines Kartells verhängte, das sich auf einen pharmazeutischen Wirkstoff bezieht.
Den Großteil, rund 10,4 Millionen Euro, musste Boehringer für den Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht zahlen. C2 Pharma wurde die Geldbuße, die rund 807.000 Euro betragen hätte, vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Gegen die vier anderen beteiligten Unternehmen wurden Strafen zwischen 98.000 und 1,7 Millionen Euro verhängt.
Alle sechs Unternehmen räumten damals ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu, was das Verfahren enorm abkürzte. Das siebte Unternehmen, gegen das die Kommission im Rahmen der Untersuchung ein Verfahren einleitete, war Alchem. Wie es heißt, entschied sich der Hersteller damals gegen einen Vergleich; das Verfahren lief als reguläres Kartellverfahren weiter.
Nun kommt wieder Bewegung in das Verfahren. Wie die Europäische Kommission erklärte, habe sie Anhaltspunkte dafür, dass der Butylscopolamin-Hersteller Alchem mit anderen Anbietern Absprachen getroffen und die Festsetzung eines Mindestpreises für den Verkauf und die gegenseitige Zuweisung von Quoten vereinbart haben könnte, teilte die Behörde mit. Außerdem sollen demnach sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht worden sein. Die Beschwerdepunkte seien an Alchem übermittelt worden.
Alchem äußerte sich einem Bericht des »Handelsblatts« zufolge noch nicht zu den Vorwürfen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, läge ein Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht vor. Die Kommission kann in dem Fall Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängen.